von Hartmut Schneider » 06.06.2010, 14:25
Hallo,
im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es bei der privaten Unfallversicherung keine Beschränkung in der Anzahl der Versicherungen. Das bedeutet, dass alle Unfallversicherungen unabhängig voneinander im Schadensfall die vereinbarte Leistung zahlen.
Die einzige Beschränkung gibt es innerhalb einer Versicherungsgesellschaft. Das bedeutet, wenn ich bei ein und derselben Versicherungsgesellschaft mehrere Unfallversicherungen habe, gibt es in der Regel eine Beschränkung der Gesamtleistung aus allen Unfallversicherungen bei dieser Versicherungsgesellschaft.
Bei der Absicherung der Berufsunfähigkeit muss man die Angemessenheit (maximal 75% des Bruttoeinkommens) berücksichtigen. Da wird auch beim Abschluss gefragt, wo und in welcher Höhe schon Leistungen bei Berufsunfähigkeit vereinbart worden sind.
Hartmut Schneider
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