Mein Freund hat ein Glasbruch begangen


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Mein Freund hat ein Glasbruch begangen

Beitragvon Marned » 14.08.2011, 17:34

Hallo!

Ich miete eine Wohnung seit 2 Jahren, mein Freund übernachtet sehr oft bei mir. Heute hatten wir einen Streit und er hat dabei eine Zimmertür so stark zugeschlagen, dass das Glas mit dem Bruch ausgflogen ist. Muss den Türglasersatz seine Privathaftpflichversicherung wegen einer groben Fahrlässigkeit bezahlen? Für mich ist das prinzipiell, da ich keine Hausratversicherung habe. Wenn es so ist, wie ich vermutet habe, dann wie soll ich, bzw. wir beweisen, dass dieser Schaden von meinem Freund verursacht wurde und ohne Absicht die Glasscheibe kaputtzumachen?
Marned
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon Phantom » 15.08.2011, 11:19

Hallo,

wenn ich dies so lese, würde ich eher auf die Idee kommen, dass dies vorsätzlich war.
Also würde die PHV nichts zahlen.

Auch greift hier keine Hausratversicherung, sondern nur eine Glasversicherung.

Gruß
Phantom
Gut Versichert ;-)
 

Beitragvon swing kid » 15.08.2011, 12:06

wenn ich dies so lese, würde ich eher auf die Idee kommen, dass dies vorsätzlich war.

Eine Meinung, aber sicherlich keine relevante. Wollen Sie hier versuchten Betrug unterstellen? Ganz schön frech!
Auch greift hier keine Hausratversicherung, sondern nur eine Glasversicherung.

Ausnahmsweise einmal richtig.
Da sich der Fußgänger nicht entscheiden konnte, nach welcher Seite er rennen sollte, fuhr ich obendrüber.
swing kid
Überversichert ;-)
 

Beitragvon Phantom » 15.08.2011, 12:45

swing kid hat geschrieben:
wenn ich dies so lese, würde ich eher auf die Idee kommen, dass dies vorsätzlich war.

Eine Meinung, aber sicherlich keine relevante. Wollen Sie hier versuchten Betrug unterstellen? .


Ich unterstelle überhaupt nichts - lediglich wird es so auch die Schadensabteilung auf Grund solch einer Schilderung einschätzen!

Ganz schön frech! .


bleiben Sie bitte sachlich, und nehmen Sie sich an Ihrer eigenen Nase.

Auch greift hier keine Hausratversicherung, sondern nur eine Glasversicherung.

Ausnahmsweise einmal richtig.[/quote]

siehe oben - Ihren unsachlichen Kommentar können Sie sich sparen!
Phantom
Gut Versichert ;-)
 

Beitragvon Phantom » 15.08.2011, 13:24

ergänzend noch eine Auskunft von Marned aus einem anderen Forum:

die Sache ist, dass er wegen seiner Emotionen die Tür so heftig zugeschlagen hat, ob es eine Fahrläßigkeit oder nich ist, weiß ich nicht, aber mit der Tür ist alles in Ordnung, die Glasscheibe ist aber kaputt, aber, wenn er die Tür sogar mit Absicht zugeschlagen hat, dann doch ohne Absicht dadurch die Glasscheibe kaputtzumachen.
Phantom
Gut Versichert ;-)
 

Beitragvon swing kid » 15.08.2011, 13:35

Dann hat er den Schaden billigend in Kauf genommen, was einer Regulierung seitens der Versicherung nicht gerade förderlich ist.
Wie die Schadenabteilung den Sachverhalt beurteilt, möchte Ich mir nicht anmassen zu beurteilen, zumal wir noch nicht einmal wissen, um welche Versicherung es sich handelt.
Da sich der Fußgänger nicht entscheiden konnte, nach welcher Seite er rennen sollte, fuhr ich obendrüber.
swing kid
Überversichert ;-)
 

 


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