wir haben ein Problem mit unserem Vermieter, der uns aus dem von uns angemietetem Haus gekündigt hat. Die Begründung ist Eigenbedarf. Da wir aber einen Kündigungsausschluss vereinbart haben, der noch bis 2014 besteht ist die Kündigung ja eigentlich nicht richtig.
Wir wollen dagegen Widerspruch einlegen. Die Frage ist nur, da wir auf gar keinen Fall ausziehen möchten, wie wir dabei am Besten vorgehen. Die Mietrechtsschutz Versicherung haben wir abgeschlossen und auch im Mieterbund sind wir. Was ist für uns sicherer oder besser? Der Gang zum Anwalt oder der Mieterbund? Und würde sich im Anschluss an die Beratung des Mieterbundes sich, wenn man dann doch vor Gericht deshalb gehen müsste ein Anwalt einschalten lassen, der auch von der Versicherung übernommen wird?
Vielen Dank
