Motorradversicherung – Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit ?


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Motorradversicherung – Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit ?

Beitragvon Marion » 28.06.2010, 19:24

Guten Abend.
Mein Sohn hat gerade seinen Motorrad Führerschein gemacht und möchte sich nun im nächsten Monat seine eigenes Motorrad kaufen. Wir sind schon dabei uns nach einer geeigneten Versicherung umzusehen, bei der er als Fahranfänger nicht zu hohe Beiträge zu zahlen hat (Ich habe nur einen PKW Führerschein). Nun ist uns in einigen Versicherungen ein Klausel aufgefallen, die wir nicht so ganz verstehen und für die wir auch so keine Erklärung in den FAQ´s der Verträgen gefunden haben. In diesen Klauseln ging es um den „Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit „
Da ich weiß das hier im Forum auch unmögliche Fragen eine Antwort bekommen, hoffe ich, dass auch diese eine findet.
LG und einen schönen Abend noch
Marion :-)
Marion
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Chris » 28.06.2010, 19:36

Guten Abend Marion.
Sicher ist Ihnen bekannt, dass einige Versicherungen sich gerne mal der Schadensregulierung entziehen oder reduzieren wollen, in dem sie dem Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit als Ursache vermuten. Dies kann unter Umständen zu langen Diskussionen oder gar zu einer gerichtlichen Regelung führen. Aus diesem Grund bieten immer mehr Motorradversicherung den Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit in ihren Verträgen an. Damit verpflichten sie sich dem Fahren im Schadensfall nicht die grobe Fahrlässigkeit zu unterstellen und den Schaden zu regulieren. Wenn ein Motorradfahrer zum Beispiel sich während der Fahrt zu seinem hinter ihm sitzenden Mitfahrer umdreht um sich nach dem Wohlbefinden zu erkundigen und es dabei zu einem Unfall kommt, den der Fahrer verursacht, wäre dies sonst ein Beispiel für einen Fall bei dem der Fahrer sonst die Unfallkosten selber zahlen müsste.
Sollten Sie also diese Klausel bei einer Versicherung nicht finden, sollten Sie, egal wie günstig diese auch ist, davon Abstand nehmen.
Gruß Chris
Chris
Moderat Versichert ;-)
 

 


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