Muss die Versicherung erst nach E.d.V. zahlen ?




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Muss die Versicherung erst nach E.d.V. zahlen ?

Beitragvon Magixxx » 19.09.2011, 19:01

Hallo an alle, ich hoffe Ihr könnt mir eventuell weiterhelfen und sagen ob das stimmt was der Schadenbearbeiter mir erzählt !

Es ist Ende Juli ein Schadenfall eingetreten, ich habe die Polizei informiert, den Schadenfall geschildert eine Anzeige gegen
Unbekannt geschaltet, eine Tagebuchnummer von der Polizei erhielt ich auch, der Beamte sagte ich könne diese Nummer auch
bei der Versicherung einreichen, falls ich dagegen versichert bin !

Das habe ich getan es ist auch versichert, sagte der Sachbearbeiter, jedenfalls wurde bis heute nichts reguliert alle Rechnungen sind bei der Versicherung eingetroffen, aber ich solle erstmal die Einstellung des Verfahrens abwarten vorher kann die
Versicherung wohl nicht die Akten anfordern und entscheiden, der Polizist sagte aber zu mir das sowas auch mal bis zu ein
halbes Jahr dauern kann, soll ich jetzt also wirklich erst vielleicht ein halbes Jahr warten bis das Schreiben vom Staatsanwalt bei mir ist ?
Magixxx
Unterversichert ;-)
 


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Re: Muss die Versicherung erst nach E.d.V. zahlen ?

Beitragvon VMD Bochum » 20.09.2011, 07:11

Worum geht es denn genau ?

Personenschaden ? Sachschaden ?

Sicher will die Versicherung den Schadenverursacher in Regress nehmen wollen um selbst so wenig wie möglich zahlen zu müssen. Jedoch ist es ja gegen Unbekannt, daher ist die Chance jemanden in Regress zu nehmen sehr gering, was auch die Akteneinsicht nicht lösen wird.

Ich weiß nicht bei welcher Versicherung Sie sind oder um welchen Anspruch es hier geht, daher kann ich nur spekulieren.
VMD Bochum
Moderat Versichert ;-)
 

Re: Muss die Versicherung erst nach E.d.V. zahlen ?

Beitragvon Ramirez » 05.10.2011, 01:20

Hi Magixxx,

in der Regel wird ein Verfahren innerhalb von 6 Wochen eingestellt und davon gehen vermutlich auch die Versicherer aus. Hast du denn inzwischen mal bei der Versicherung nachgefragt, wie lange du so warten sollst bis zur Einstellung des Verfahrens? Ich denke mal, ein halbes Jahr ist unangemessen, 6 Wochen wären wohl noch zumutbar. Es ist ja auch wirklich eine Frage, um was für einen Sachverhalt es sich dabei handelt. Da du die Frage im Bereich der Hausratversicherung gestellt hast, kann es sich ja eigentlich nur um einen Diebstahl, Einbruch oder ähnliches handeln. Und da sollte es nicht so lange dauern. Wenn die Versicherung versucht, dich hinzuhalten, dann solltest du vielleicht einmal darauf hinweisen, dass du die Angelegenheit dann einem Anwalt übergeben musst und wenn sich dann immer noch nichts tut, würde ich genau das auch machen an deiner Stelle.

Ciao

Ramirez
Ramirez
Moderat Versichert ;-)
 

Re: Muss die Versicherung erst nach E.d.V. zahlen ?

Beitragvon Willy » 09.10.2011, 00:30

Ja, grundsätzlich muss die Versicherung erst bezahlen, wenn das Verfahren eingestellt wurde. Zieht sich das Verfahren lange hin, dann ist das ja ein Zeichen dafür, dass es irgendwelche Anhaltspunkte gibt oder Zweifel auf der Seite der Staatsanwaltschaft. Und so lange bezahlt die Versicherung bestimmt nicht gerne, denn dann könnte es ja passieren, dass sie irgendwann ihr Geld zurück fordern müsste und das ist meist problematisch, weil dann ja schon Ersatzbeschaffungen getätigt wurden. Manche Verfahren ziehen sich tatsächlich lange hin, sogar über Jahre und da kann es tatsächlich vorkommen, zum Beispiel nach einem Gebäudeschaden durch Feuer oder nach einem Diebstahl, dass man auch jahrelang auf die Regulierung warten muss.

BG

Willy
Willy
Moderat Versichert ;-)
 

 


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