Nach welchem Einkommen richtet sich die KV?




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Nach welchem Einkommen richtet sich die KV?

Beitragvon Päule » 28.06.2011, 23:51

Hallo,

wenn man hauptberuflich angestellt und nebenberuflich selbstständig ist, nach welchem Einkommen richtet sich dann eigentlich die Beitragsbemessungsgrenze für den Zugang in die private KV? Kann es sein, dass dann die Selbstständigkeit vorgeht und man sich privat krankenversichern kann oder sogar muss? Oder dominiert das Angestelltenverhältnis, in dem man auf jeden Fall gesetzlich krankenversichert ist? Da sich ja der Zugang zur PKV nach der Beitragsbemessungsgrenze richtet könnte es doch auch sein, dass beide Einkommen addiert werden. Wie ist es, wenn man damit die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet? Kann man sich dann privat versichern?

Ciao

Päule
Päule
Moderat Versichert ;-)
 


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Re: Nach welchem Einkommen richtet sich die KV?

Beitragvon Willy » 29.06.2011, 09:44

Hallo Päule,

die Versicherung richtet sich auf jeden Fall nach deinem Angestelltenverhältnis es sei denn, du arbeitest nur nebenbei als Angestellter und hauptberuflich selbstständig, dann wäre es umgekehrt. Aber so wie du es beschreibst, ist ja die Selbstständigkeit nur ein Nebenjob. Vermutlich verdienst du da auch weniger, als im Angestelltenverhältnis, oder? Eine Addition der Einkommen gibt es nicht. Du kannst also nicht durch die Summe aus deinem Angestellten-Gehalt und den Gewinnüberschüssen aus der Selbstständigkeit die Beitragsbemessungsgrenze für die GKV überschreiten. Dir bleibt daher nur die Möglichkeit, dich privat zusätzlich zu versichern, wenn dir der gesetzliche Krankenversicherungsschutz nicht ausreicht.

Gruß

Willy
Willy
Moderat Versichert ;-)
 

Re: Nach welchem Einkommen richtet sich die KV?

Beitragvon Phantom » 29.06.2011, 10:55

Hallo,

Päule hat geschrieben:Hallo,

wenn man hauptberuflich angestellt und nebenberuflich selbstständig ist, nach welchem Einkommen richtet sich dann eigentlich die Beitragsbemessungsgrenze für den Zugang in die private KV?

Deine Haupttätigkeit ist hier Deine Angestelltentätigkeit und wenn Du im Bruttojahreseinkommen über 49.500 € liegst kannst Du dich Privat versichern!

Kann es sein, dass dann die Selbstständigkeit vorgeht und man sich privat krankenversichern kann oder sogar muss?

Nein!

Oder dominiert das Angestelltenverhältnis, in dem man auf jeden Fall gesetzlich krankenversichert ist? Da sich ja der Zugang zur PKV nach der Beitragsbemessungsgrenze richtet könnte es doch auch sein, dass beide Einkommen addiert werden. Wie ist es, wenn man damit die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet? Kann man sich dann privat versichern?

Nur das Einkommen der Angestelltentätigkeit zählt!

Ciao

Päule


Phantom
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