Hallo,
wenn man hauptberuflich angestellt und nebenberuflich selbstständig ist, nach welchem Einkommen richtet sich dann eigentlich die Beitragsbemessungsgrenze für den Zugang in die private KV? Kann es sein, dass dann die Selbstständigkeit vorgeht und man sich privat krankenversichern kann oder sogar muss? Oder dominiert das Angestelltenverhältnis, in dem man auf jeden Fall gesetzlich krankenversichert ist? Da sich ja der Zugang zur PKV nach der Beitragsbemessungsgrenze richtet könnte es doch auch sein, dass beide Einkommen addiert werden. Wie ist es, wenn man damit die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet? Kann man sich dann privat versichern?
Ciao
Päule

