von gruenschnabel » 24.03.2010, 22:22
Hallo, also wenn du eine Rechtsschutzversicherung für das gesamte Privatrecht hast, dann greift diese auch hier, denn im Normalfall sind alle Rechtsschutzversicherungen für das gesamte Privatrecht, wie Wohnung, Auto und Beruf zuständig. Am besten du informierst dich direkt bei der ÖRAG, denn die können dir da sicher eher weiter helfen. Ich weiß ja auch nicht was deine Police umfasst und was genau drin steht. Bei Zweifeln ist du am besten deine Police und rufst die Versicherung an. Meist kümmert sich auch deine Rechtsschutzversicherungen um einen kompetenten Anwalt und du musst dir um nichts mehr Sorgen machen. Frag am besten bei der ÖRAG nach.