örag rechtsschutzversicherung


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örag rechtsschutzversicherung

Beitragvon Versicherer » 22.03.2010, 16:57

Ich hatte letzte Woche einen Verkehrsunfall und nun weigert sich die Gegenseite etwas zu zahlen, denn die sind der Meinung, dass die Schuldfrage nicht so ganz geklärt sei. Meine Versicherung hat mir geraten einen Anwalt aufzusuchen, denn ich habe ja eine Rechtschutzversicherung bei der ÖRAG, aber ich bin mir nicht sicher welche Rechtsstreits die Police im Allgemeinen umfasst. Nun meine Frage, ob dieser Schutz hier greift? Kann mir vielleicht jemand von euch einen Rat geben? Danke im Voraus.
Versicherer
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon gruenschnabel » 24.03.2010, 22:22

Hallo, also wenn du eine Rechtsschutzversicherung für das gesamte Privatrecht hast, dann greift diese auch hier, denn im Normalfall sind alle Rechtsschutzversicherungen für das gesamte Privatrecht, wie Wohnung, Auto und Beruf zuständig. Am besten du informierst dich direkt bei der ÖRAG, denn die können dir da sicher eher weiter helfen. Ich weiß ja auch nicht was deine Police umfasst und was genau drin steht. Bei Zweifeln ist du am besten deine Police und rufst die Versicherung an. Meist kümmert sich auch deine Rechtsschutzversicherungen um einen kompetenten Anwalt und du musst dir um nichts mehr Sorgen machen. Frag am besten bei der ÖRAG nach.
gruenschnabel
Moderat Versichert ;-)
 

 


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