von Chris » 28.06.2010, 18:29
Guten Abend
Gerade die Pflegeversicherung ist, so finde ich, eine besonders wichtige, denn nach § 1601 und auch § 1602 BGB sind Kinder zu Unterhaltszahlungen gegenüber den Eltern verpflichtet, sofern diese die Kosten dafür nicht selber tragen können. Natürlich ist auch diese Zahlungsverpflichtung nach Einkommen gestaffelt und unterliegt einer Berechnung, aber dennoch gilt dieses Gesetzt und ich finde auch zurecht. Viele junge, aber auch immer mehr ältere Menschen wollen, auch aus diesem Grund, eine Pflegezusatzversicherung abschließen, doch nicht immer ist dies möglich, da es die Gesundheitsprüfung gibt, die je nach Versicherung, Konsequenzen entweder in der Beitragshöhe hat oder zum Ablehnen des Vertrages führen kann.
Die Generali Versicherungs AG hat in Zusammenarbeit mit dem Senioren-Dachverband eine Lösung entwickelt. Die Selectra 3-D Pflege Vorsorge versichert ohne Gesundheitsprüfung und das bis zum einem Abschlussalter von 70 Jahren. Darüber hinaus kann entschieden werden, ob das Guthaben in eine lebenslange Pflegerente ohne Gesundheitsprüfung umgewandelt wird, oder ob man lieber eine lebenslange, monatliche Altersrente haben möchte und es gibt sogar die Option, dass das Versicherungsguthaben in einer Summe und zur freien Verwendung ausgezahlt wird. Leistungen werden bereits ab Pflegstufe 1 gezahlt und eine Demenz-Erkrankung ist ebenfalls mitversichert.
Außerdem können Kinder diesen Vertrag für die Eltern abschließen, also Schutz vor den oben erwähnten Unterhaltszahlungen. Natürlich behalten sie die volle Verfügung über das gesamte Versicherungsguthaben.
Gruß Chris