Folgende Situation:
Ich bringe meine 4 jährige Tochter jeden Morgen in den Kindergarten und hole sie dort auch ab. Wenn das Wetter es zulässt, fahre ich mit dem Fahrrad und habe meine Kleine im zulässigen Kindersitz. Als ich sie am Freitag in den Kindergarten brachte, stürzte ich mit dem Fahrrad über eine Lücke zwischen den Gehweg-Platten. Bei dem Sturz verletzte verstauchte sich meine kleine den rechten Ellenbogen und erlitt am rechten Schienbein eine Prellung. Dank des Helms blieb sie am Kopf unverletzt. Ich selber habe eine n Bruch des rechten Unterarms, eine Schulterprellung rechts und einige Hautabschürfungen davon getragen und bin auf Grund der Verletzungen Krank geschrieben. Der Schaden am Rad ist halb so wild. Das meine kleine auf dem Weg zum Kindergarten und zurück über die gesetzliche Unfallversicherung versichert ist, ist mir bekannt. Wie aber schaut es mit meinen Verletzungen aus ? Meine Tochter kann ja noch nicht alleine den Weg gehen und ich gehöre ja sozusagen dann auch mit dazu oder muss ich meine private Unfallversicherung zur Schadensregulierung ansprechen?
Vielen Dank
Sunny
