Priavte- oder Gesetzliche UV bei Sturz im KiGa


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Priavte- oder Gesetzliche UV bei Sturz im KiGa

Beitragvon Sunny » 29.06.2010, 07:25

Hallo.
Folgende Situation:
Ich bringe meine 4 jährige Tochter jeden Morgen in den Kindergarten und hole sie dort auch ab. Wenn das Wetter es zulässt, fahre ich mit dem Fahrrad und habe meine Kleine im zulässigen Kindersitz. Als ich sie am Freitag in den Kindergarten brachte, stürzte ich mit dem Fahrrad über eine Lücke zwischen den Gehweg-Platten. Bei dem Sturz verletzte verstauchte sich meine kleine den rechten Ellenbogen und erlitt am rechten Schienbein eine Prellung. Dank des Helms blieb sie am Kopf unverletzt. Ich selber habe eine n Bruch des rechten Unterarms, eine Schulterprellung rechts und einige Hautabschürfungen davon getragen und bin auf Grund der Verletzungen Krank geschrieben. Der Schaden am Rad ist halb so wild. Das meine kleine auf dem Weg zum Kindergarten und zurück über die gesetzliche Unfallversicherung versichert ist, ist mir bekannt. Wie aber schaut es mit meinen Verletzungen aus ? Meine Tochter kann ja noch nicht alleine den Weg gehen und ich gehöre ja sozusagen dann auch mit dazu oder muss ich meine private Unfallversicherung zur Schadensregulierung ansprechen?
Vielen Dank
Sunny
Sunny
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Carlo » 29.06.2010, 07:36

Hallo Sunny,
dies scheint ein wenig komplizierter zu sein, als Sie denken,denn es kommen 2 Träger für die Schadensansprüche in Frage. Zum eine der des Kindergartens, in den Ihre Tochter geht, denn der Unfall ist auf dem direkten und üblichen Weg zum Kindergarten und sogar auf dem Kindergarten Gelände geschehen. Ihr Unfall ist, so nehme ich mal an, ist auf dem Weg zur Arbeit geschehen. Denn wie Sie schreiben, sind Sie berufstätig und bringen Ihr Kind jeden Morgen in den KiGa und holen es auch wieder ab. Dann wäre der Weg zum Kindergarten und von da zur Arbeit Ihr direkter Arbeitsweg, also würde dann die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers für Ihre Verletzungen aufkommen. In wie fern die Versicherung des Kindergartens auch für Ihre Verletzungen zuständig ist ( Ihre Tochter kann ja noch nicht alleine dort hin gelangen) kann ich nicht beurteilen. Aber so wie ich das sehe ist Ihre private Unfallversicherung nicht zuständig sondern die gesetzliche des Arbeitgebers und des Kindergartens, aber wenn Sie sich unsicher sind, tragen sie den Fall doch ruhig Ihrer Versicherung vor, die sollten es ganz genau wissen
Gruß Carlo
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Carlo
Gut Versichert ;-)
 

 


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