Private Rentenversicherung für Tagesmutter, gibt es Zuschüss


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Private Rentenversicherung für Tagesmutter, gibt es Zuschüss

Beitragvon Rosa » 29.06.2010, 18:39

Guten Abend.
Ich bin eine selbstständige Tagesmutter und fange gerade an, mir damit mein Geld zu verdienen. Nun ist es hierbei ja so, dass keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht besteht und ich diese privat absichern muss. Nun ist es aber so, dass ich trotz Selbstständigkeit noch keine Unsummen verdiene. Für den Monat Juni erwarte ich nicht viel mehr als 400 Euro. Welche Möglichkeiten der Befreiung oder Vergünstigung kann ich beantragen oder gibt es eventuell auch Möglichkeiten Zuschüsse vom Jugendamt zu bekommen.
Ich wäre sehr dankbar über ein paar Informationen, denn dieses gesamte Thema ist doch noch recht Komplex für mich.
Vielen Dank und einen schönen Abend wünscht
Rosa
Rosa
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Marion » 29.06.2010, 18:52

Guten Abend Rosa.
Sie haben vollkommen Recht, für eine selbstständige Tagesmutter besteht die gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Diese Pflicht besteht ab einem Einkommen von 400 Euro monatlich. Sie können selber entscheiden ob Sie einen monatlichen festen Regelbetrag zahlen wollen, dieser muss aber mindestens die Höhe von 78 Euro betragen, oder sie können Sich für die Einkommensabhängige Variante entscheiden, bei der monatlich 19,5 % des Einkommens abgeführt werden müssen, dieses sind bei 400 Euro genau 78 Euro. Bei einem Einkommen von unter 400 Euro, besteht die Möglichkeit sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, da es sich dann eher um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Da sich Ihr Einkommen, aber in der nächsten Zeit sicher erhöhen wird bzw. sich weiterhin im Grenzbereich befindet, würde ich von dem Befreiungsantrag abraten, auch mit dem Hintergrund dass sie ohne Zahlungen nichts für Ihre Rente tun. Ob Sie sich für den festen Betrag oder die prozentuelle Zahlung entscheiden, bleibt Ihnen überlassen. Bei der festen Zahlung haben Sie allerdings den Vorteil, dass diese Zahl fest steht und von Ihnen fest mit zu den Ausgaben gezählt werden kann. Wenn Sie die Möglichkeit haben, öffentliche Betreuungsgelder zu bekommen, so haben Sie sogar die Möglichkeit, das das Jugendamt Zuschüsse zur Rentenversicherung zahlt.
Noch wichtig zu erwähnen ist, dass das Einkommen diese Summe ist, die Sie auch dem Finanzamt als zu versteuerndes Einkommen angeben. Also die Einnahmen abzüglich der Betriebskostenpauschale.
Ich hoffe ich konnte Ihnen ein paar Informationen geben und wünsche Ihnen alles Gute
Marion
Marion
Moderat Versichert ;-)
 

 


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