privater Handwerker nicht versichert, wer haftet für Schaden


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privater Handwerker nicht versichert, wer haftet für Schaden

Beitragvon Sunny » 29.06.2010, 15:23

Guten Tag.
Vor einiger Zeit hatte ich über my.hammer.de eine Suche für einen Handwerker erstellt, der mir günstig und gut mein Bad fliesen sollte. Ich bekam einen zu dem von mir gewünschten Preis und erst sah auch alles sehr gut aus. Der Preis stimmte und die vereinbarte Arbeitszeit von insgesamt 3 Tagen passte auch. Kaum war aber der Handwerke mit seiner Arbeit fertig hörten wir am gleichen Abend aus dem Bad ein riesen getöse und entdeckten, dass gut die Hälfte der Fliesen, die der Handwerke am Tag verlegt hatte wieder von der Wand gefallen waren. Dabei splitterten dann auch noch Teile vom Waschbecken ab und mein teures Parfüm, das auf der Ablage vor dem Badezimmerspiegel stand wurde zerbrochen. Wir machten daraufhin Fotos und riefen umgehend den Handwerker an und erzählten ihm von dem Unglück und erwarteten, dass er 1. die Arbeit fachgerecht und ordnungsgemäß beendet und 2. das er für den Entstandenen Schaden an Waschbecken und Parfüm aufkommt. Er begann nur zu Lachen und meinte, er hätte keine Haftpflichtversicherung und auch kein Geld um den Schaden so zu zahlen, ebenso verneinte er unsere Forderung um Schadenbehebung.
Was können wir tun?
Sunny
Sunny
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Carlo » 29.06.2010, 17:13

Hallo Sunny.
My-Hammer.de bietet seit einigen Jahren eine zusätzliche Option an, die die Rechte der Auftraggeber sichert und damit genau eine Situation wie Sie sie beschrieben haben.
Dieser Schutzbrief erhält sofortige Gültigkeit, wenn der Vertrag vergeben wurde. Inhaltlich bietet er folgendes:
Eine neutrale Schlichtung, bei der ein von My-Hammer gestellter Dienstleister zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vermittelt, wenn es bei einem Auftrag zu Unstimmigkeiten kommt. Sollte es sich um einen groben Mangel handeln, der nur mittels eines Gutachters genau beurteilt werden kann, so stellt My-Hammer auch diesen. Und sollte es trotz aller Bemühungen vorweg nicht möglich sein, den Mangel zu beseitigen oder besteht auch die Möglichkeit das My-Hammer den Schaden selber beseitigen lässt oder es eine Barentschädigung gibt. Natürlich greift der Schutzbrief auch dann, wenn eine Streitigkeit anwaltlich geregelt werden muss.
Um diesen Schutzbrief richtig nutzen zu können, müssen alle Aufträge komplett über den Anbieter erfolgen, es ist darauf zu achten, dass der Handwerke die nötigen Kenntnisse und Qualifikationen für die Aufgabe hat, diese sollten vor Vertragsabschluss so ausführlich es geht erläutert werden und auftretende Mängel, die nicht geklärt werden können müssen umgehend oder spätestens nach 30 Tagen gemeldet werden. Das sie Bilder von dem Schaden gemacht haben ist schon mal sehr gut.
Ich würde Ihnen raten, dass Sie sich so schnell es möglich ist an My-Hammer wenden, damit der Schaden bald behoben ist.
Gruß Carlo
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Carlo
Gut Versichert ;-)
 

 


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