von Jabberwocky » 22.07.2010, 20:53
Guten Tag!
Das ist so leider richtig. Sogenannte Gefälligkeitsschäden, also Schäden die entstehen während jemand einem anderen einen Gefallen tut (in diesem Fall Hilfe beim Schrankaufbau), sind bei der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. In diesem Fall muss die Versicherung also keinen Schadenersatz leisten.
Zur Info: Inzwischen gibt es jedoch sehr gute private Haftpflichtversicherungen, die hier keine Ausschlüsse machen und auch einen solchen Schaden ohne weitere Probleme bezahlen. Vielleicht wäre also ein Tarif- oder Versichererwechsel eine Überlegung wert?!
Auch das sind bedingungsgemäße Ausschlüsse, die bei der "richtigen Versicherung" versichert sind:
-Schäden an geliehenen/gemieteten Gegenständen
-Schäden mit Einkaufswagen an geparkten Fremd-Fahrzeugen
-Allmählichkeitsschäden (Schäden die über einen längeren Zeitraum entstehen - Kann bei Miethaftpflichtschäden wichtig sein, bei z. B. Schimmelbildung in der Mietwohnung)
-u. v. m.
Schöne Grüße
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