Swing Kid, wenn man keine Ahnung hat, sollte man einfach die Klappe halten.
Dann halte Dich doch mal an Deine eigenen Worte.
Eine Herabsetzung der Beiträge und damit Verminderung der Versicherungssumme führt nicht zu einem steuerpflichtigen Kapitlalebensvertrag, wenn eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren beachtet wird.
So weit, so gut. Wenn die Reduzierung der Versicherungssumme einhergeht mit einer darauf folgenden Auszahlung, die nicht 12 Jahre später erfolgt, kann dies steuerschädlich sein. Das DU das nicht begreifst, ist mir auch klar. Lies mal die Ausgangslage des TO, oder lass es Dir lieber vorlesen.
Wenn Du es nicht glaubst, kann ich Dir empfehlen, Kontakt zu der Finanzbehörde aufzunehmen.
Was glaubst Du geistiger Tiefflieger eigentlich, woher die Auskunft stammt. Herr, lass Hirn über das Phantömchen regnen.
Denn mit solchen Falschaussagen, könntest Du evt. (wenn Du eine hast) Deine Vermögensregreßhaftpflicht verlieren.
Schmeiss doch nicht ständig mit Begriffen um Dich, deren tiefere Bedeutung Du nicht verstehst und niemals verstehen wirst.
Nur komm ich solangsam zu der Überzeugung, dass Du ein dummer nichtswissender Gnom bist,
der sich hier im Forum austoben möchte.
Nun, mir fällt es schwer, mich auf Dein geistiges Niveau herabzubegeben. Das stellt schon eine ziemliche Herausforderung dar. Störe ich Deine erfolglose Akquisetätigkeit. Sei`s drum, deinen Schwachsinn, den Du hier so gerne und oft verzapfst, lasse ich Dir halt ungern durchgehen.
Oder hast Du evt. die Absicht, dieses Forum mit solchen Lügen und unwissenden Auskünften zu vernichten ?
Verdammt, Du hast mich ertappt, Du Leuchte. Ja, und Dich gleich mit. Geh mal zum Arzt!
Ich schliesse mit einem für Dich massgeschneiderten Zitat:
Don`t argue with idiots. They just drag you down to their level and then beat you with experience
Da sich der Fußgänger nicht entscheiden konnte, nach welcher Seite er rennen sollte, fuhr ich obendrüber.