NorbertF hat geschrieben:Vorerkrankungen sind grundsätzlich bei jeder Auslandskrankenversicherung ausgeschlossen.
NorbertF hat geschrieben:Entschuldigung Hannes! Ich habe gelesen, das Du EDV-Speziallist bist, und nebenbei Versicherungen verkaufst. Nur eine Frage. Hast Du von Versicherungen überhaupt eine Ahnung, oder machst Du gerade Deine Ausbildung hier?
Als Antwort zu Deiner Frage. Durch eine Anfrage bei der normalen Krankenversicherungsgesellschaft.
Jetzt bist Du wieder etwas schlauer
Hannes hat geschrieben:NorbertF hat geschrieben:Entschuldigung Hannes! Ich habe gelesen, das Du EDV-Speziallist bist, und nebenbei Versicherungen verkaufst. Nur eine Frage. Hast Du von Versicherungen überhaupt eine Ahnung, oder machst Du gerade Deine Ausbildung hier?
Als Antwort zu Deiner Frage. Durch eine Anfrage bei der normalen Krankenversicherungsgesellschaft.
Jetzt bist Du wieder etwas schlauer
Hallo Norbert,
Dein Kompliment geb ich Dir sehr gern zurück.
Bei meiner Auslandskrankenversicherung finde ich keinen Passus der bestehende Krankheiten ausschließt.
Lediglich steht in § 5 a) für Krankheiten und Unfallfolgen, zu deren Behandlung die Auslandsreise erfolgt ist, sowie für Behandlungen, bei denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, es sei denn, dass die Reise wegen Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde.
Also frage ich mich, wirst Du wohl der Lehrling im Versicherungsgeschäft sein.
Viele Grüße!
Hunterlord hat geschrieben:Hannes hat geschrieben:NorbertF hat geschrieben:Entschuldigung Hannes! Ich habe gelesen, das Du EDV-Speziallist bist, und nebenbei Versicherungen verkaufst. Nur eine Frage. Hast Du von Versicherungen überhaupt eine Ahnung, oder machst Du gerade Deine Ausbildung hier?
Als Antwort zu Deiner Frage. Durch eine Anfrage bei der normalen Krankenversicherungsgesellschaft.
Jetzt bist Du wieder etwas schlauer
Hallo Norbert,
Dein Kompliment geb ich Dir sehr gern zurück.
Bei meiner Auslandskrankenversicherung finde ich keinen Passus der bestehende Krankheiten ausschließt.
Lediglich steht in § 5 a) für Krankheiten und Unfallfolgen, zu deren Behandlung die Auslandsreise erfolgt ist, sowie für Behandlungen, bei denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, es sei denn, dass die Reise wegen Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde.
Also frage ich mich, wirst Du wohl der Lehrling im Versicherungsgeschäft sein.
Viele Grüße!
Schön, du hast den entscheiden Passus zitiert und dir damit selbst widersprochen. Hier steht der klare Ausschluss der Vorerkrankungen-also auch bei deiner Krankenversicherung!!!! Lesen,Lesen,Lesen!!!!!
NorbertF hat geschrieben:Bei welcher Gesellschaft ist Deine Auslandskrankenversicherung? Dann schicke ich Dir gerne einen Auszug aus den AVB zu. Nachdem Du hier im Forum schon oft genug bewiesen hast, das Du nicht richtig lesen kannst, bin ich Dir gerne behilflich.