von Udo » 17.05.2010, 14:58
Hallo Melanie,
das hängt von Ihrer Versicherung ab. Unvorhersehbare Komplikationen bei einer Schwangerschaft sind aus Sicht der meisten Reiserücktrittskostenversicherung ein „triftiger Grund“ für einen Nichtantritt oder die Beendigung einer Reise. Ob eine erst kürzlich festgestellte Schwangerschaft ebenfalls dazu gehört, muss mit dem Versicherer geklärt werden.
LG Udo