von Udo » 23.02.2010, 11:52
Nein, mit dem Alter hat die Rentenzahlung nichts zu tun. Der Rentenversicherungsträger ist allerdings gesetzlich verpflichtet, in bestimmten Abständen zu überprüfen, ob die Erwerbsminderung (früher Berufsunfähigkeit) eines Versicherten weiterhin vorliegt. Nur dann, wenn sich das Krankheitsbild Ihrer Bekannten positiv verändert hat, ist ein Entzug der Rente für die Zukunft möglich. Vorher bekommt Ihre Bekannte aber noch Gelegenheit, sich zum Sachverhalt zu äußern.
Liebe Grüße