Riester-Förderung bei aufgegebener Berufstätigkeit


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Riester-Förderung bei aufgegebener Berufstätigkeit

Beitragvon Henri » 23.07.2010, 22:22

Hallo,
ich habe zum nachstehenden Sachverhalt folgende Fragen zur Riesterrente:

Seit dem 1.4.2009 beziehe ich Altersrente sowie eine sog. Riesterrente.
Für meine Frau (52Jahre) besteht ebenfalls ein Riester-Vertrag der auch bespart wird.
Meine Frau hat ihre Berufstätigkeit mit Ablauf des 30.06.2009 aufgegeben.

Meine Frage: Eigentlich gehört meine Frau ja nun nicht mehr zum förderungswürdigen Personenkreis. Da aber ihr Riestervertrag bereits seit einigen Jahren läuft möchte ich wissen ob weiterhin Anspruch auf die Förderung besteht.

Freundliché Grüße

Henri
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Beitragvon Jabberwocky » 24.07.2010, 23:38

Guten Tag.
So wie ich Ihre Meldung gelesen habe, befinden Sie sich bereits im kompletten Ruhestand und Ihre Frau ist nicht erwerbstätig. Um eine staatliche Förderung zu bekommen, ist jedoch ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen notwendig. Da dies bei Ihnen und Ihrer Frau jedoch nicht vorliegt, besteht leider kein Anspruch auf eine Förderung.

Anders wäre es, wenn Sie noch einen Förderanspruch hätten. Dies wäre der Fall, wenn Sie z. B. ein Vorruhestandsgehalt beziehen. So hätten Sie einen unmittelbaren Förderungsanspruch. Ihre Frau könnte dann durch Sie ebenso die Förderung in Anspruch nehmen. Dies ist bei Ihnen anscheinend nicht der Fall, da Sie ja bereits Leistungen beziehen.

Das Weitersparen kann sich für Ihre Frau jedoch trotzdem lohnen. Auch wenn die Förderung nicht mehr in den Vertrag fliest, wird das Guthaben im Vertrag durch die eigenen Beiträge noch deutlich hochgeschraubt. Ihre Frau erhält somit aus diesem Vertrag eine eigene schöne Rentenleistung - selbst wenn die letzten Jahre keine Förderung eingeflossen ist.

Schöne Grüße
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Beitragvon Henri » 25.07.2010, 12:20

Danke Jabberwocky für die Antwort.

Ich präzisiere meine Anfrage noch einmal um sicher zu gehen, dass kein Missverständnis bzgl. Ihrer Antwort vorliegt.

Meine Frau hat seit 2005 einen eigenen Riestervertrag der auch hinsichtlich der Zulagen gefördert wurde (unmittelbarer Anspruch, da selbst gearbeitet).
Deute ich ihre Antwort richtig, dann würde es bedeuten Riesterförderung ist für einen laufenden Vertrag nur solange möglich,
wie man berufstätig ist. Gibt man seine berufliche Tätigkeit auf um nur noch Hausfrau zu sein besteht für einen laufenden Riestervertrag keine Förderung mehr.
Dies würde dann ja auch auf folgende Fälle zutreffen.
Der Ehemann bespart einen geförderten Vertrag, die Ehefrau (Hausfrau) bespart ebenfalls einen eigenen Vertrag (mittelbar).
Geht der Ehemann in Rente wird der Riestervertrag des Ehemannes nicht weiter bespart sondern die Leistungen der Versicherung etc. werden laufend gezahlt. Für die Ehefrau -deutlich jünger als der Mann - bedeutet dies dann ab Renteneintritt des Mannes keine Förderung des eigenen Vertrages mehr.
Ob der Gesetzgeber dies so will wage ich zu bezweifeln. Es kann aber sein, dass er wieder einmal wie so oft Sachverhalte nicht zu Ende gedacht hat.

Freundliche Grüße

Henri
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Beitragvon Jabberwocky » 25.07.2010, 22:17

Guten Tag!
Das ist richtig. Eine Förderung wird nur gewährt, wenn ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht. Sobald dies nicht mehr der Fall ist, werden auch für laufende Riesterverträge keine Zulagen mehr gewährt.

Wenn eine Ehefrau durch ihren Mann mittelbar förderberechtigt ist, muss man das Ganze anders sehen. Hier ist vom Staat zunächst gewollt, dass der Ehemann -welcher ja ein förderfähiges Gehalt bezieht- die Förderungen in Anspruch nimmt. Es ist vom Staat nur ein zusätzlicher Anreiz, dass hier auch die Ehefrau eine Förderung erhält. Natürlich erhält diese auch keine Förderung mehr, wenn der Mann nicht mehr förderberechtig ist. (Sie hätte ja ohne Mann ohnehin keine Förderung erhalten.) Wie jung oder alt die Ehefrau hier dann ist, spielt keine Rolle.

Die Frau kann in diesem Fall nur noch Zulagen sichern, wenn Sie selbst eine sozialverischerungspflichtige Beschäftigung aufnimmt. Hier genügt z. B. auch ein 400 EUR-Job mit Aufstockungsbeitrag zur GRV.

Leider ist es wirklich so, dass beim Thema "Riester" von staatlicher Seite einiges nicht zu Ende gedacht ist.

Schöne Grüße
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Beitragvon Henri » 26.07.2010, 17:48

Danke für die präzise Beantwortung meiner Frage.

Freundliche Grüße
Henri
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