von Jabberwocky » 25.07.2010, 22:17
Guten Tag!
Das ist richtig. Eine Förderung wird nur gewährt, wenn ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht. Sobald dies nicht mehr der Fall ist, werden auch für laufende Riesterverträge keine Zulagen mehr gewährt.
Wenn eine Ehefrau durch ihren Mann mittelbar förderberechtigt ist, muss man das Ganze anders sehen. Hier ist vom Staat zunächst gewollt, dass der Ehemann -welcher ja ein förderfähiges Gehalt bezieht- die Förderungen in Anspruch nimmt. Es ist vom Staat nur ein zusätzlicher Anreiz, dass hier auch die Ehefrau eine Förderung erhält. Natürlich erhält diese auch keine Förderung mehr, wenn der Mann nicht mehr förderberechtig ist. (Sie hätte ja ohne Mann ohnehin keine Förderung erhalten.) Wie jung oder alt die Ehefrau hier dann ist, spielt keine Rolle.
Die Frau kann in diesem Fall nur noch Zulagen sichern, wenn Sie selbst eine sozialverischerungspflichtige Beschäftigung aufnimmt. Hier genügt z. B. auch ein 400 EUR-Job mit Aufstockungsbeitrag zur GRV.
Leider ist es wirklich so, dass beim Thema "Riester" von staatlicher Seite einiges nicht zu Ende gedacht ist.
Schöne Grüße
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