Rückkaufwert fondsbasierter RV extrem niedrig


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Rückkaufwert fondsbasierter RV extrem niedrig

Beitragvon Tim1977 » 18.03.2011, 17:21

Hallo,

ich habe (leider) Ende 2001 eine fondsbasierte RV bei BHW (mittlerweile: Postbank) abgeschlossen.

Abschluss: 04.11.2001
Versicherungsbeginn: 01.12.2002

Eingezahlt habe ich bis zum 31.01.2011 rund 9700 EUR.
Der Gesamtwert aller Fondsanteile betrug laut Vorsorgewert-Übersicht gerade einmal 4442 EUR.
Unter Berücksichtigung der Vertragsbedingungen ergibt sich daraus ein Rückkaufswert von gerade einmal 4129 EUR.
(Wert_Anteile - Summe_eingezahlt * 3% - Wert_Anteile * 0,5%)

D.h. ich bekäme gerade einmal 42,5% meiner Einzahlungen zurück.
Man könnte auch sagen dass die Beiträge von über 5 Jahren verloren sind.

Nun frage ich mich ob nach den zahlreichen Gerichtsurteilen zum Thema Zillmerung / Stornoabzug ein Anspruch oder zumindest eine gute Chance auf einen einigermaßen fairen Rückkaufswert besteht.

Was mich verunsichert ist die Tatsache dass bei den Verweisen auf die entsprechenden Urteile immer nur die Rede ist von Verträgen die bis Mitte 2001 abgeschlossen wurden. Wenn sich aber ganz offensichtlich die Konditionen nach MItte 2001 nicht grundlegend verbessert haben dann müssten die aktuellen Urteile doch auch für diese Verträge Gültigkeit haben oder irre ich mich hier?

Gruß Tim
Tim1977
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon Vers.betr.wirt » 19.03.2011, 11:59

Erstens: wer sich für eine fondbasierte Altersvorsorge entscheidet, nimmt bei Abschluss billigend in Kauf, dass sämtliche eingezahlte Beiträge bei Rentenbeginn futsch sind.

Zweitens: wenn Sie sich (als "unwissender" Verbraucher) bereits über das Thema Zillmerung/Stornoabzug und entsprechende Gerichtsurteile informiert haben, so können Sie sich Ihre Frage sicherlich selbst beantworten.
Herzliche Grüße,
Vers.betr.wirt

!=> Vertragsauszügen liegen die aktuellen Bedingungswerke des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. ( GDV) zu Grunde, mit denen Sie die Ihnen vorliegenden Versicherungsbedingungen vergleichen sollten. <=!
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Beitragvon Tim1977 » 21.03.2011, 09:11

Hallo Vers.betr.wirt,

als ich die RV 2001 abgeschlossen hatte war ich 19 und hatte (leider) wenig Ahnung von der Materie.
Eigentlich wollte ich einfach nur wissen ob es nun überhaupt Sinn macht die Versicherung anzuschreiben mit Bitte um Neuberechnung des Rückkaufwertes. Wie geschrieben, habe bei meinen Recherchen viele Hinweise auf Gerichtsurteile gefunden, allerdings immer bezogen auf Veträge welche bis Mitte 2001 abgeschlossen worden waren...
Tim1977
Unterversichert ;-)
 

Beitragvon Vers.betr.wirt » 24.03.2011, 06:36

Wenn dem so ist.. was verlieren Sie, wenn Sie den Versicherer anschreiben? Ein Blatt Papier, 55 Cent und ein paar Minuten Ihrer Zeit.
Herzliche Grüße,
Vers.betr.wirt

!=> Vertragsauszügen liegen die aktuellen Bedingungswerke des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. ( GDV) zu Grunde, mit denen Sie die Ihnen vorliegenden Versicherungsbedingungen vergleichen sollten. <=!
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