ich habe (leider) Ende 2001 eine fondsbasierte RV bei BHW (mittlerweile: Postbank) abgeschlossen.
Abschluss: 04.11.2001
Versicherungsbeginn: 01.12.2002
Eingezahlt habe ich bis zum 31.01.2011 rund 9700 EUR.
Der Gesamtwert aller Fondsanteile betrug laut Vorsorgewert-Übersicht gerade einmal 4442 EUR.
Unter Berücksichtigung der Vertragsbedingungen ergibt sich daraus ein Rückkaufswert von gerade einmal 4129 EUR.
(Wert_Anteile - Summe_eingezahlt * 3% - Wert_Anteile * 0,5%)
D.h. ich bekäme gerade einmal 42,5% meiner Einzahlungen zurück.
Man könnte auch sagen dass die Beiträge von über 5 Jahren verloren sind.
Nun frage ich mich ob nach den zahlreichen Gerichtsurteilen zum Thema Zillmerung / Stornoabzug ein Anspruch oder zumindest eine gute Chance auf einen einigermaßen fairen Rückkaufswert besteht.
Was mich verunsichert ist die Tatsache dass bei den Verweisen auf die entsprechenden Urteile immer nur die Rede ist von Verträgen die bis Mitte 2001 abgeschlossen wurden. Wenn sich aber ganz offensichtlich die Konditionen nach MItte 2001 nicht grundlegend verbessert haben dann müssten die aktuellen Urteile doch auch für diese Verträge Gültigkeit haben oder irre ich mich hier?
Gruß Tim
