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Beitragvon Fienchen01 » 11.08.2010, 09:07

Hallo zusammen,

eine Bekannte von mir hat ein ernstes Problem! Folgendes ist geschehen:

Sie war mehrere Jahre verheiratet. In der Folge wurde ein Zweitwagen angeschafft; der Ehemann war Versicherungsnehmer, im Fahrzeugschein beide eingetragen, Eigentümer war die Bank , Nutzer war überwiegend meine Bekannte.

So weit so schlecht...es kam wie es kommen musste: beide trennten sich und im folgenden Scheidungsverfahren ging es unter anderem auch darum, wem künftig das Auto gehört! Da es meine Bekannte ja überwiegend selbst nutzte und der Ex-Mann vorbehaltlich darauf verzichtete, einigte man sich auf folgendes: die Ratenzahlungen für die Finanzierung des Fahrzeugs lief fortan über meine Bekannte. Auch die Versicherungsbeiträge sollten von ihr bestritten werden. Im Fahrzeugschein blieben jedoch beide eingetragen.

Kurze Zeit später zog meine Bekannte in eine neue Stadt und beantragte im September 2008 wie mit ihrem Exmann vereinbart eine neue Kfz-Versicherung. Kurz darauf kam von der Versicherung das Vertragsangebot mit einer akzeptablen Versicherungsprämie, so dass meine Bekannte diesen Vertrag abschloss.

Das Ganze ging dann eine Weile gut...

In der Zwischenzeit wurden beide geschieden, so dass meine Bekannte wieder ihren alten Mädchennamen annahm. Da meine Bekannte mittlerweile in einen anderen Landkreis verzog ging sie auf die dortige Zulassungsstelle und meldete das Fahrzeug um. Zwar gab es kleinere Probleme (u.a. wegen des Namensunterschieds sowie der beiden Namen im Fahrzeugschein), diese wurden jedoch u.a. durch Beibringung einer Urkunde über die Namensänderung behoben. Letztlich hatte es das "PC-System" auf der Zulassungsstelle angenommen.

Auch noch gut.....

Kurz darauf meldete sich das Versicherungsunternehmen bei meiner Bekannten, dass ihnen keine korrekten Daten des Vorversicherers vorlägen (man bemerke: nach 1 1/2 Jahren)!? Auf Nachfrage in Bezug auf Rabattübertragung (Versicherungsnehmer war ja jahrelang der Exmann; Nutzer jedoch meine bekannte) wurde schließlich mitgeteilt, dass die Versicherung dies "aus risikopolitischen Gründen" nicht gewährt! Außerdem fordert die Versicherung nun eine Prämiennachzahlung rückwirkend bis zum 01.01.2009 in Höhe von über 500€ !!!

Meine Bekannte hat nun erstmal in Bezug auf das aktuelle Schreiben von ihrem 14tägigen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, ihren Kündigungswunsch geäußert sowie die Einzugsermächtigung widerrufen!

So, das ist der Fall....

Nun die Fragen:

1.) darf die Versicherung rückwirkend bis zum 01.01.2009 Prämien zurückverlangen, obwohl sie im Jahr 2008 doch ein Vetragsangebot vorlegte, das von meiner Bekannten nur so angenommen hatte? Sie hat ja auch ganz regulär zumindest mal das Jahr 2009 bezahlt (der Vetrag verlängerte sich automatisch um 1 Jahr). Das hätte die Versicherung doch schon viel früher reklamieren müssen!? Ohne dieses Vertragsangebot im Jahr 2008 hätte sie diesen Vertrag möglichweise überhaupt nicht abgeschlossen!

2.) hat meine Bekannte nun ein Sonderkündigungsrecht, da ja im Prinzip der Beitrag erhöht wurde? Sie möchte jedenfalls mit dieser Versicherung nichts mehr zu tun haben!

3.) wie ist die weitere Vorgehensweise? Gleich zum Anwalt?



Danke schon mal für die Antworten..
Fienchen01
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon Sivas » 11.08.2010, 10:02

zu 1) Der Versicherer darf Rückwirkend Beiträge verlangen. Ihre Bekannte hat dem Unternehmen eine SF-Klasse genannt vor vertragsabschluss. Der Versicherer kann sich ausschließlich an der aussage von Ihrer Bekannten vor Vertragsabschluss festlegen, demnach hat Sie dann auch den Preis bekommen. Nach Vertragsabschluss ist der Versicherer gezwungen die SF-Klasse beim Vorversicherer anzufordern und wenn dann beim Vorversicherer ein anderer Name als im aktuellen Vertrag steht wird der Vorversicherr die SF-Klasse nicht bestätigen. Es gibt Versicherer die sind mit der überprüfung viel schneller aber die meisten brauchen doch ganz schön lang.

zu2) Ihr bekannte hat kein Sonderkündigungsrecht. Auf dem Versicherungsschein Ihrer Bekannten steht mit sicherheit auf den ersten Seiten, dass die einstufung auf der Aussage Ihrer Bekannten beruht und eine Überprüfung folgt.

zu3) Der Weg zum Anwalt wird erst einmal nicht lohnen. Ich würde mit dem Exmann reden, damit er Ihr die SF-Klasse überträgt. Dafür muss man sich aber mit dem EXmann erstmal zusammen setzen. Dann kann man gemeinsam zum alten betreuer dieser wird mit sicherheit ein formular haben um die SF-Klasse zu übertragen. Anschließend den aktuellen Versicherer anrufen und im mitteilen was gemacht wurde und das Sie die Sf-Klasse erneut abfragen können.

Viel Spaß!
Sivas
Unterversichert ;-)
 

 


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