Ich habe folgenden Fall:
In der vergangenen Woche, wurde bei meinem Geschäft (das Objekt ist gemietet), die Eingangstür (Sicherheitsglas) eingetreten.
Der Schaden wurde durch die Polizei aufgenommen. Ob es ein Einbruchsversuch war oder nur Vandalismus kann man im nachhinein nicht mehr feststellen.
Jetzt meine Frage: Zahlt den Schaden meine Betriebshaftpflicht (Privathaftpflicht) da ich das Objekt gemietet habe?
Wenn nicht welche Versicherung zahlt sonst so eine Schaden?
