Sachbeschädigung zahlt die Betriebshaftpflicht


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Sachbeschädigung zahlt die Betriebshaftpflicht

Beitragvon schneckalder » 24.12.2011, 11:26

Hallo zusammen,

Ich habe folgenden Fall:

In der vergangenen Woche, wurde bei meinem Geschäft (das Objekt ist gemietet), die Eingangstür (Sicherheitsglas) eingetreten.
Der Schaden wurde durch die Polizei aufgenommen. Ob es ein Einbruchsversuch war oder nur Vandalismus kann man im nachhinein nicht mehr feststellen.

Jetzt meine Frage: Zahlt den Schaden meine Betriebshaftpflicht (Privathaftpflicht) da ich das Objekt gemietet habe?
Wenn nicht welche Versicherung zahlt sonst so eine Schaden?
schneckalder
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon Tippsscout » 14.01.2012, 18:38

Hallo,
Ein Privathaftpflicht zahlt nicht bei vermieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen. Das ist grundsätzlich im Vertrag ausgeschlossen. Nach dem von dir beschriebenen Fall ist die Gebäudeversicherung des Eigentümers für den Schaden verantwortlich. In Einzelfällen (z.B. bei Inneneinrichtungen) zahlt die Hausrat. Ich würde mich mit deinem Vermieter in Verbindung setzen. Einfach eine Schadensmeldung plus Verweis auf das Polizeiprotokoll und fertig.

Gruß Sven
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Beitragvon MaennieD » 08.04.2012, 09:47

Das ist so nicht ganz richtig. Üblicherweise zahlen Privathaftpflichtversicherungen schon für Schäden, die an gemieteten Sachen verursacht wurden. Teilweise kann man diesen Versicherungsschutz auch noch erhöhen durch gesonderte Zusatzdeckungen. Aber deine Privathaftpflichtversicherung wird nicht für geschäftlich genutzte Räume aufkommen. Es ist ja eine Privathaftpflicht. Das bedeutet, dass sie für Schäden aufkommt, die du als Privatperson anderen Verursacht hast. Nun bist du in deinem Geschäft nicht als Privatperson aktiv, sondern müsstest eine Betriebshaftpflichtversicherung haben, die evtl. für solche Schäden aufkommen könnten. In deinem Fall kommt aber noch hinzu, dass du den Schaden nicht verursacht hast, sondern andere Leute, eben die vermeintlichen Diebe oder Randalierer. Insofern würde wohl auch eine Betriebshaftpflicht nicht für den Schaden aufkommen.

Gruß

MaennieD
MaennieD
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Alex » 10.04.2012, 08:42

Nur mal so:

Wo liegt hier das Verschulden des TE vor?
Wieso sollte eine Haftpflichtversicherung zahlen, wenn dem TE kein schuldhaftes Handeln nachgesagt werden kann?

Ich sehe es so, dass die Gebäudeversicherung (und Glasversicherung) den Schaden übernimmt.
Alex
Moderat Versichert ;-)
 

 


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