Schäden am fremden Fahrzeug




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Schäden am fremden Fahrzeug

Beitragvon Willy » 08.05.2011, 13:53

Hallo,

ich habe einem Freund mein Motorrad geliehen und wie der Teufel es will, ist es ihm umgefallen. Dadurch wurde natürlich einiges beschädigt. Das Blinkerglas (Kunststoff) ist zerbrochen, das Lenkerende und der Bremshebel sind verschrammt und an der Verkleidung sind auch einige Macken. Zum Glück ist sie nicht gebrochen, aber es werden alles in allem mit Spachteln und Lackieren einige hundert Euro zusammen kommen. Er meint, er hätte zwar eine Privathaftpflichtversicherung, aber die würde dafür nicht aufkommen. Ich denke mir aber, wenn er mein Motorrad umwirft, unabhängig davon, ob ich es ihm geliehen habe oder nicht, müsste das doch seine Versicherung bezahlen, oder?

Gruß

Willy
Willy
Moderat Versichert ;-)
 


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Re: Schäden am fremden Fahrzeug

Beitragvon Neuling » 24.05.2011, 21:45

Hallo Willy,

einen ähnlichen Fall hatten wir auch mal im Bekanntenkreis. Da hatte auch jemand ein Motorrad, das er sich geliehen hatte, umgeworfen. Der Schaden ist damals von der Haftpflichtversicherung übernommen worden. Allerdings weiß ich nicht, ob derjenige, dem das passiert ist, auch dazu gesagt hat, dass er sich das Motorrad geliehen hatte. Deshalb bin ich mir auch nicht sicher, ob die Haftpflichtversicherung das dann noch bezahlen würde. Aber eigentlich sollte es ja egal sein, ob das Motorrad geliehen war oder nicht. Fakt ist ja, er hat es umgeworfen. Ich denke mal, die Versicherung würde nicht dafür aufkommen, wenn der Schaden durch einen Sturz beim Fahren entstanden wäre, denn dann ist ja eigentlich der Besitzer selbst verantwortlich, wenn er das Fahrzeug verleiht. Soviel ich weiß, gibt es Versicherungen, die geliehene Sachen aber grundsätzlich von der Schadenregulierung ausschließen.

Schönen Gruß

Neuling
Neuling
Moderat Versichert ;-)
 

Re: Schäden am fremden Fahrzeug

Beitragvon Phantom » 26.05.2011, 14:59

Willy hat geschrieben:Hallo,

ich habe einem Freund mein Motorrad geliehen und wie der Teufel es will, ist es ihm umgefallen. Dadurch wurde natürlich einiges beschädigt. Das Blinkerglas (Kunststoff) ist zerbrochen, das Lenkerende und der Bremshebel sind verschrammt und an der Verkleidung sind auch einige Macken. Zum Glück ist sie nicht gebrochen, aber es werden alles in allem mit Spachteln und Lackieren einige hundert Euro zusammen kommen. Er meint, er hätte zwar eine Privathaftpflichtversicherung, aber die würde dafür nicht aufkommen.

Diese Aussage ist richtig!

Ich denke mir aber, wenn er mein Motorrad umwirft, unabhängig davon, ob ich es ihm geliehen habe oder nicht, müsste das doch seine Versicherung bezahlen, oder?

Gruß

Willy


In den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung steht folgendes:

Versichertes Risiko
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht

1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenden Risiken,
2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken.
Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft-, oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.

Ergänzend hierzu Links sind nur für registrierte User sichtbar.

Wenn man etwas verleiht muss man immer damit rechnen, dass es in beschädigtem Zustand zurück gebracht wird.

Dies bedeutet: das der Entleiher noch nicht einmal verpflichtet ist, einen Schadenersatz zu leisten.

Also sollte man versuchen, bei einem persönlichen Gespräch diese Geschichte zu klären!

Viele Grüße!
Phantom
Gut Versichert ;-)
 

 


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