Willy hat geschrieben:Hallo,
ich habe einem Freund mein Motorrad geliehen und wie der Teufel es will, ist es ihm umgefallen. Dadurch wurde natürlich einiges beschädigt. Das Blinkerglas (Kunststoff) ist zerbrochen, das Lenkerende und der Bremshebel sind verschrammt und an der Verkleidung sind auch einige Macken. Zum Glück ist sie nicht gebrochen, aber es werden alles in allem mit Spachteln und Lackieren einige hundert Euro zusammen kommen. Er meint, er hätte zwar eine Privathaftpflichtversicherung, aber die würde dafür nicht aufkommen.
Diese Aussage ist richtig!
Ich denke mir aber, wenn er mein Motorrad umwirft, unabhängig davon, ob ich es ihm geliehen habe oder nicht, müsste das doch seine Versicherung bezahlen, oder?
Gruß
Willy
In den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung steht folgendes:
Versichertes RisikoDer Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht
1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenden Risiken,
2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken.
Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft-, oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.Ergänzend hierzu
Links sind nur für registrierte User sichtbar.Wenn man etwas verleiht muss man immer damit rechnen, dass es in beschädigtem Zustand zurück gebracht wird.
Dies bedeutet: das der Entleiher noch nicht einmal verpflichtet ist, einen Schadenersatz zu leisten.
Also sollte man versuchen, bei einem persönlichen Gespräch diese Geschichte zu klären!
Viele Grüße!