Schäden nach der Kündigung der Versicherung


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Schäden nach der Kündigung der Versicherung

Beitragvon Marion » 06.03.2010, 18:22

Ich werde zum 01. April des Jahres ins Ausland gehen. Meine Wohnung habe ich gekündigt und auch meine Versicherungen dazu. Nun habe ich mich aber gefragt, was passiert, wenn bei der Wohnungsübergabe, die am 31. März stattfinden wird ein Mangel an der Wohnung festgestellt wird. Wird die Versicherung diesen dann noch regulieren, wenn ich die Versicherungen auch zum 31. März gekündigt habe? Bis jetzt wüsste ich nicht, welche Schäden das sein könnten, aber man weiß ja in heutiger Zeit nie, was morgen passiert und bei dem Auszug kann es ja noch sein, dass ich Schäden am Laminat verursache oder an den Türen.

Besten dank
Marion
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Frank » 06.03.2010, 19:58

Hallo Marion,

die Versicherung tritt nur dann für Schäden ein, wenn Sie zum einen während der Zeit, in der die Versicherung bestanden hat, entstanden sind und dann auch noch nur dann, wenn die Versicherung noch aktiv ist. Wichtig ist auch immer, wann der Versicherung der Schaden gemeldet worden ist. Um sicher zu gehen, dass die Schäden von deiner Haftpflicht Versicherung noch übernommen werden, solltest du hier lieber die Kündigung noch ein wenig hinauszögern. Lege das Kündigungsdatum lieber erst Ende Mai, dann hast du noch genügend Zeit der Versicherung den Schaden zu melden und ihn von ihr beheben zu lassen. Das kostet dich dann allerdings noch einmal den Beitrag für zwei Monate, aber es sollte in keinem Zusammenhang damit stehen, welche Kosten auf dich zukommen könnten, wenn du wirklich einen Schaden noch bei dem Auszug verursachst. Sicher ist sicher...
Tipps vom Fachmann Euer Frank
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Frank
Gut Versichert ;-)
 

 


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