von Frank » 06.03.2010, 19:58
Hallo Marion,
die Versicherung tritt nur dann für Schäden ein, wenn Sie zum einen während der Zeit, in der die Versicherung bestanden hat, entstanden sind und dann auch noch nur dann, wenn die Versicherung noch aktiv ist. Wichtig ist auch immer, wann der Versicherung der Schaden gemeldet worden ist. Um sicher zu gehen, dass die Schäden von deiner Haftpflicht Versicherung noch übernommen werden, solltest du hier lieber die Kündigung noch ein wenig hinauszögern. Lege das Kündigungsdatum lieber erst Ende Mai, dann hast du noch genügend Zeit der Versicherung den Schaden zu melden und ihn von ihr beheben zu lassen. Das kostet dich dann allerdings noch einmal den Beitrag für zwei Monate, aber es sollte in keinem Zusammenhang damit stehen, welche Kosten auf dich zukommen könnten, wenn du wirklich einen Schaden noch bei dem Auszug verursachst. Sicher ist sicher...
Tipps vom Fachmann Euer Frank