von Sabine75 » 24.05.2011, 18:56
Hi Willy, hi Phantom,
meines Wissens können grundsätzlich beide Ehepartner Prozesskostenhilfe beantragen. Wichtig ist nur, dass das Trennungsjahr bereits abgelaufen ist und auch tatsächlich Bedürftigkeit besteht. Diese liegt jedoch auch dann vor, wenn ein Ehepaar hoch verschuldet ist oder zum Beispiel eine teure Wohnung oder ein teures Haus bewohnt und daher die Scheidungskosten nicht bezahlen kann. Ich glaube, früher gab es mal eine Regelung, nach der nur einer der Eheleute Prozesskostenhilfe beantragen konnte. Das wurde aber inzwischen geändert. Die Unterstützung kann als Zuschuss oder als Darlehen gewährt werden. Wie das Gericht entscheidet, hängt auch vom Einkommen ab. Ist ein Ehepartner bedürftig und der andere verfügt über ein hohes Einkommen, dann wird in der Regel keine Prozesskostenhilfe gewährt, weil ein Anspruch auf Unterhalt gegen den anderen Ehegatten bestehen könnte. Auch bestehende Vermögenswerte werden dabei berücksichtigt.
Schönen Gruß
Sabine