Scheidungskinder und Krankenversicherung


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Scheidungskinder und Krankenversicherung

Beitragvon Melanie » 11.03.2010, 10:24

Hallo,

Kinder sind ja bei ihren Eltern beitragsfrei mitversichert, wenn diese in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Solch eine Mitversicherung geht bis zum Eintritt ins Berufsleben. Was aber wenn Eltern sich scheiden lassen. Wo sind die Kinder dann versichert?

LG
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Beitragvon Udo » 12.03.2010, 09:19

Hallo,

wenn nur der Vater gesetzlich versichert ist, die Mutter war bisher familienversichert und das Kind lebt nach der Scheidung bei der Mutter, dann ist die Mutter nach einer rechtskräftigen Scheidung nicht mehr familienversichert. Sie kann dann innerhalb von drei Monaten bei der GKV des Ehegatten oder in einer anderen GKV Versicherungsschutz beantragen und ist dann freiwillig beitragspflichtig versichert. Für das Kind besteht Wahlmöglichkeit.

LG
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Beitragvon Anne » 12.03.2010, 09:39

Hallo,

wenn Mutter und Vater jeweils gesetzlich krankenversichert sind, dann besteht die so genannte Wahlmöglichkeit. Kostenfreie Mitversicherung bei der Mutter oder bei dem Vater.

LG Anne :)
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Beitragvon Christiane » 12.03.2010, 09:50

Hallo,

wenn die Mutter gesetzlich krankenversichert ist, der Vater nicht, dann kann das Kind entweder bei der Mutter kostenfrei oder gegen eigenen Beitrag in der privaten Krankenkasse des Vaters versichert werden.

LG Christiane
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Beitragvon Udo » 14.03.2010, 13:30

Hallo ich nochmal,


wenn beide Eltern privat versichert sind, dann bleibt das Kind gegen eigenen Beitrag weiterhin privat versichert.

LG Udo :)
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Beitragvon Michael » 15.03.2010, 22:24

Hallo, ich mische mich hier auch einmal kurz ein! Ist es nicht ein Armutszeugnis für ein Land wie Deutschland, dass eine Frau, die sich von ihrem Mann hat scheiden lassen, nach der Scheidung auch noch dafür sorgen muss, dass sie und die Kinder eine Krankenversicherung bekommen? Dieses geht entweder nur, wenn die Frau arbeitet oder diese aus eigener Tasche zahlt. Kein Wunder, dass es immer wieder heißt, dass vor allem Scheidungskinder an der Armutsgrenze leben oder aber vernachlässigt werden. Denn entweder die Mutter geht wieder arbeiten um der Familie etwas bieten zu können, so auch so etwas simples wie eine Krankenversicherung, oder die Familie wird Arbeitslosengeld beantragen, welche dann auch die Kosten für die Versicherung übernehmen.
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