von Ramirez » 05.10.2011, 01:25
Hi Skyline,
es hängt auch davon ab, wie sie die bisherigen Autos während der Ehe gefahren hat. Wenn es einen Zweitwagen gab, der auf den Namen des geschiedenen Ehemannes zugelassen war, dann kann man in beiderseitigem Einvernehmen die Jahre der Fahrpraxis bestätigen und anerkennen lassen. Die Einstufung in einer kulanten Versicherung würde dann schon in der entsprechenden Schadenfreiheitsklasse erfolgen. Ist das so nicht möglich, weil der Ehemann vielleicht nach der Scheidung oder Trennung nicht mehr bereit ist, eine derartige Erklärung abzugeben, dann ist deine Freundin wohl wirklich darauf angewiesen, dass man ihr zumindest die erste Schadenfreiheitsklasse erlässt.
Ciao
Ramirez