von Ramirez » 17.12.2011, 13:53
Hallo Obstkuche,
die Schadensfreiheitsklassen zählen von dem Moment an, in dem du erstmalig ein Auto versichert hast. Wenn du bis dahin schon länger einen Führerschein hast und nachweisen kannst, dass du auch schon öfter gefahren bist, dann kann es sein, dass deine erste Versicherung dich eine Schadensfreiheitsklasse höher eingestuft hat, muss aber nicht. Deine Schadensfreiheitsklassen zählen also nicht, seit du den Führerschein hast, wenn du nicht sofort ein eigenes Auto versichert hattest. Ein Unfall in jungen Jahren bedeutete zu der damaligen Zeit eine Rückstufung um eine Schadensfreiheitsklasse. Also musst du von deiner Rechnung schon mal rund 5 Schadensfreiheitsklassen abziehen. Beim Versicherungswechsel musst du natürlich darauf achten, dass die richtige Einstufung erfolgt. Wenn du noch alle Versicherungsunterlagen aus den ganzen Jahren hast, dann kannst du einen möglichen Fehler bei einem Wechsel ja noch nachvollziehen und müsstest die Unterlagen dann bei deiner jetzigen Versicherung mal zur Prüfung vorlegen.
Gruß
Ramirez