von proximus » 29.03.2010, 14:31
Hallo Melanie,
die Versicherung kommt für alle Schäden ab Versicherungsbeginn auf. Jedoch ist zu beachten, dass bei vorhersehbaren Ereignissen/Schäden der Versicherer sich von der Leistung freistellen kann, wenn diese schon vor dem Versicherungsabschluss erkennbar waren.