von Udo » 30.04.2010, 07:58
Hallo Anne,
Wahrscheinlich haben Sie keinen Zulagenantrag ausgefüllt und an den Anbieter zurückgeschickt. Die Angabe eines Riestervertrages in Ihrer Einkommenssteuererklärung allein führt noch nicht zur Auszahlung. Das Finanzamt prüft lediglich, ob darüber hinaus eine Steuerersparnis vorliegt. Daher sollten Riestersparer den Zulagenantrag in jedem Falle stellen. Nur dann erhalten Sie die jährlich Zulage von maximal 153 Euro pro Person. Für jedes Kind können Sie zusätzlich 185 Euro, für ab dem 1. Januar 1008 geborene Kinder maximal 300 Euro erhalten.
LG Udo