Sturmschaden, wer Haftet? Meine Hausrat o. die des Vermieter


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Sturmschaden, wer Haftet? Meine Hausrat o. die des Vermieter

Beitragvon Andrea » 19.07.2010, 15:26

Hallo
ich habe ein ganz gewaltiges Problem:
Ich war gerade eine Woche im Urlaub und bin gestern Abend heim gekommen. Als ich meine Wohnung betrat, traf mich echt der Schlag. Der Sturm und das Unwetter der letzten Tage, haben bei mir Schäden angerichtet. Zum einen hat der Sturm meine Terrassentür aufgedrückt und durch den Regen der eingedrungen ist, ist mein Pakett-Boden ruiniert, zudem noch meine noch relativ neue Sitzgruppe im Eimer und da der Regen auch gegen die Wände prasselte, lösen sich die Tapeten ab. Im Keller drang durch ein Fenster Wasser ein, der sämtliche Dinge die im Keller waren / sind reif für den Müll gemacht haben, darunter leider auch zum Teil noch wichtige Geschäftsunterlagen, die ich nur zum Teil retten konnte.
Nun hänge ich vor dem Problem, welche Versicherung kommt für die Schäden auf? Meinem Vermieter habe ich heute Morgen sofort angerufen und den Schaden gemeldet, nur dieser sagte nichts weiter dazu. Was kann ich also machen?
Gruß und ich danke schon mal für die Hilfe
Andrea
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Beitragvon Babsi » 19.07.2010, 15:51

Hallo Andrea,
also für den Schaden im Keller muss meiner Meinung nach zu 100% der Vermieter mit seiner Versicherung aufkommen, denn wenn ein Fenster im Keller undicht ist, sodass dort Wasser eintreten kann ist das eine Sache des Vermieters. Er muss demnach also die Kosten die Entstanden sind zahlen. Und was die zerstörten Unterlagen angeht, so würde ich mich beim FA, bei der Bank oder auch bei der IHK nachfragen was Sie machen können, denn einen Teil der Unterlagen müssen Sie sicher noch einige Jahre aufbewahren.
Gruß Babsi
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Beitragvon Fa.Hansen » 19.07.2010, 16:28

Hallo.
Der Schaden in der Wohnung wird durch die Hausratversicherung reguliert. Sie erstattet nicht nur die nötigen Renovierungen, sondern auch die kaputten Möbel und dies alles zum Neuwert. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Terrassentür ordnungsgemäß verschlossen war, sonst könnten Sie mit einem Teil oder gar mit dem gesamten Schaden alleine dastehen.
Gruß Fa. Hansen
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