Die folgenden Punkte in den BU-Versicherungsbedingungen bedürfen einer Prüfung.
- Welche Ereignisse führen zur Berufsunfähigkeit?
- Verkürzung des Prognosezeitraumes auf 6 Monate
- Geltungsbereich
- Gilt der Versicherungsschutz auch außerhalb Europas?
- Beitragsstundung während der Leistungsprüfung?
- Kriegsklausel
- Verweisungsmöglichkeiten des Versicherers
- Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung.
- Regelung zur Umorganisation des Arbeitsplatzes
- Berufswechsel ohne Anzeigepflicht mitversichert?
- Rentenzahlung bis zum 67. Lebensjahr möglich?
- Verzicht auf Möglichkeit der Beitragserhöhung (§ 163 VVG)
- Leistung auch bei schuldlos gemachten falschen Angaben im Antrag?
- Rückwirkende Leistung ab dem ersten Tag der BU.
- Verzicht auf zeitlich befristete Anerkenntnisse
- Prüfung der BU in der Nachversicherung genauso wie bei der Erstprüfung
- Besteht Versicherungsschutz wenn BU durch Verbrechen oder Vergehen im Staßenverkehr oder durch fahrlässige Verstöße verursacht wurde?
- Wann ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?
- Verzicht auf Arztanordnungsklausel? Wenn Nein, wie ist die Arztanordnungsklausel ausgestaltet?
Erhöhungsoptionen/Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung: Bei welchen Ereignissen möglich?
- Höchsteintrittsalter in die Nachversicherung
Der Abschluss einer BU-Versicherung sollte gut vorbereitet und fachkundig begleitet sein. Die Unterschiede im Leistungsumfang sind von Versicher zu Versicherer erheblich.
Worauf es bei der Auswahl des geeigneten BU-Tarifes ankommt können Sie in der Broschüre "
Links sind nur für registrierte User sichtbar." nachlesen. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf unserer Seite unter dem Punkt Berufsunfähigkeitsversicherung und im Downloadbereich.

Freundliche Grüße