von Vers.betr.wirt » 28.02.2011, 18:54
Guten Abend
Susi,
zwar stellen Sie hier Fragen am laufenden Band, womit ich mich wiederum frage, ob Sie überhaupt von irgendjemandem persönlich betreut werden, aber gerne antworte ich Ihnen auf Ihre Frage wie folgt:
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende
Person zur Ausbildung [...] außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so lange als vorübergehend im Sinne der Nr. 1, bis
ein eigener Hausstand begründet wird.
Dies finden Sie unter
Links sind nur für registrierte User sichtbar. bzw. ganz bestimmt in Ihren eigenen Versicherungsbedingungen. Als Ausbildung zählt hier natürlich auch das Studium Ihrer Tochter. Bitte beachten Sie dabei, dass die Außenversicherung i.d.R. auf 20% der Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung begrenzt ist. Demnach sollte Ihre Tochter ggf. bereits jetzt über den Abschluss einer eigenen Hausratversicherung nachdenken.
Herzliche Grüße,
Vers.betr.wirt
!=> Vertragsauszügen liegen die aktuellen Bedingungswerke des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. ( GDV) zu Grunde, mit denen Sie die Ihnen vorliegenden Versicherungsbedingungen vergleichen sollten. <=!