ich weiß, dass ich meinen Kindern die Prozente, die ich in der Haftpflichtversicherung erworben habe, oder die sie mit dem Zweitwagen, der auf meinen Namen läuft, erworben haben, übertragen lassen kann. Aber soviel ich weiß, wird die Schadensfreiheitsklasse nicht 1 zu 1 übertragen, sondern es gibt gewisse Abzüge. Dasselbe gilt ja auch, wenn z. B. mein Vater seinen Führerschein abgibt, was vermutich bald geschehen wird. Kann er mir seinen günstigen Versicherungsvertrag vollkommen übertragen oder werden da wieder einige Prozente aufgeschlagen? Kennt sich jemand von euch genau damit aus?
Gruß
Willy
