Übernahme von Prozenten


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Übernahme von Prozenten

Beitragvon Willy » 26.09.2011, 17:06

Hallo,

ich weiß, dass ich meinen Kindern die Prozente, die ich in der Haftpflichtversicherung erworben habe, oder die sie mit dem Zweitwagen, der auf meinen Namen läuft, erworben haben, übertragen lassen kann. Aber soviel ich weiß, wird die Schadensfreiheitsklasse nicht 1 zu 1 übertragen, sondern es gibt gewisse Abzüge. Dasselbe gilt ja auch, wenn z. B. mein Vater seinen Führerschein abgibt, was vermutich bald geschehen wird. Kann er mir seinen günstigen Versicherungsvertrag vollkommen übertragen oder werden da wieder einige Prozente aufgeschlagen? Kennt sich jemand von euch genau damit aus?

Gruß

Willy
Willy
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Kallemann » 03.10.2011, 15:59

Moin Willy,

also es ist nicht so, dass du die Schadensfreiheitsklasse übertragen kannst, aber wenn deine Kinder ihre Fahrzeuge bisher unter deinem Vertrag als Zweitwagen gefahren haben, dann werden die Versicherungs-Beitragsjahre anerkannt, sofern sie unfallfrei waren. Eine Übertragung ist übrigens nur unter Verwandten 1. Grades möglich und wenn jemand seinen Führerschein abgibt, dann gibt es eine Einschränkung. Übertragene Schadensfreiheitsklassen dürfen nicht mehr sein, als der neue Versicherungsnehmer sich bereits hätte erwerben können. Das bedeutet, dass ein Fahranfänger nicht plötzlich schon mit 45 Prozent fahren kann, weil sein Opa ihm vielleicht seine Schadensfreiheitsklasse überschrieben hat. Insofern gewinnt man dabei nur dann etwas, wenn man zwar schon länger einen Führerschein hat, aber nicht selbst Halter eines Fahrzeugs war.

Beste Grüße

Kallemann
Kallemann
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon MaennieD » 11.10.2011, 21:19

Hi Willy,

du kannst deinen Kindern nicht zum Beispiel einen alten Vertrag überschreiben, mit dem sie dann schon nach ein oder zwei Jahren Fahrpraxis mit 40 % durch die Gegend fahren können. Davor schützen sich die Versicherer und es ist ja auch nicht der Sinn der Sache dieser Tarifgestaltung. Fahranfänger machen nun einmal häufiger Fehler und verursachen damit höhere Schäden. Deshalb ist es nur recht und billig, dass sie auch höhere Beiträge bezahlen. Wenn du die Prozente deines Zweitwagen-Vertrags überschreibst, können deine Kinder also nur in eine Schadensfreiheitsklasse eingestuft werden, die sie auch selbst hätten erreichen können, wenn sie seit der Erlangung des Führerscheins gefahren werden. Also bringt das nicht wirklich viel mit der Ausnahme, dass der Zweitwagen von Anfang an günstiger läuft, als ein Neuvertrag und deine Kinder später nicht wieder von vorne anfangen müssen.

Gruß

MaennieD
MaennieD
Moderat Versichert ;-)
 

 


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