Umfang der Schadenersatzleistung


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Umfang der Schadenersatzleistung

Beitragvon Winfried » 27.12.2011, 20:08

Hallo,

unsere Eigentümergemeinschaft hatte einen Überspannungsschaden von mehr als 12.000 € (Aufzugssteuerung). Die Versicherung hat reguliert - und uns anschließend rausgeschmissen.
Lt. Verwaltervertrag hat der Verwalter bei Reparaturen oder Renovierungen von mehr als 3.000 € für den damit verbundenen Mehraufwand einen Anspruch auf eine Entschädigung von 5 % der entstandenen Kosten. Die Wohngebäudeversicherung lehnt die Übernahme dieser Kosten ab. Ist dies rechtmäßig?

Winfried
Winfried
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon Martha » 07.01.2012, 02:28

Hallo Winfried,

ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein solcher Anspruch gegenüber der Versicherung besteht. Dass ihr als Eigentumsgemeinschaft euch eines Verwalters bedient, der für solche Fälle zusätzliche Kosten berechnet, ist eure Sache. Ihr habt euch freiwillig auf eine derartige Vertragsklausel eingelassen, die nicht unbedingt üblich ist. Außerdem ist der Verwalter zwar gesetzlich vorgeschrieben, aber im Prinzip ist er eine Instanz, die euch die Lauferein mit der Versicherung abnimmt. Andere Versicherte müssen sich selbst kümmern. Deshalb wäre es ja auch nicht wirklich fair, wenn die einen sich selbst auseinandersetzen müssen und andere sich dafür eines Mittlers bedienen, der dann auch noch von der Versicherung bezahlt wird. Dass der Versicherer euch rausgeschmissen hat, zeigt mal wieder, wie genau Versicherungsunternehmen den Umgang mit ihren Kunden nehmen. Fairnes und Treue sind da heutzutage nicht mehr gefragt, nur noch Profit. Ihr seid nicht mehr profitabel mit solch einem Schaden und Tschüs. So ist das wohl heute.

Schönen Gruß

Martha
Martha
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Winfried » 08.01.2012, 12:11

Hallo Martha,

danke für deine Meinung.
Das sich unser Verwalter für einerartige Leistung, die übrigens zum ersten Mal in 14 Jahren angefallen ist, extra vergüten lässt ist schon in Ordnung. Er bekommt für die Verwaltung eines 10-Familienhauses monatlich 170 €, da nehmen andere Verwaltungen in der Regel mehr als das 2-3-fache. Die Eigentümer haben auch überhaupt kein Problem damit ihn für diesen Fall extra zu vergüten. Wir sind uns alle arüber im klaren, dass er mit der Einholung von Angeboten, Terminen mit Sachverständigen und umfangreichen Ärger mit der Versicherung einen erheblichen Aufwand treiben musste.

Soweit du die Meinung vertritts, dass sich andere Versicherte auch selber kümmern müssen, so ist dies grundsätzlich sicherlich richtig. Aber wie sieht dass denn z. B. bei Verkehrsunfällen aus. Ich habe in über 30 Jahren 6 Verkehrsunfälle gehabt, 5 davon unverschuldet. Jeden Fall habe ich mit der gegnerischen Versicherung selber abgewickelt. In den 5 unverschuldeten habe ich jeweils 100 % meines Schadens inkl. Nutzungsausfall und Aufwandschädigung ersetzt bekommen. Natürlich hätte ich auch einen Anwalt in Anspruch nehmen können, zumal ich für den Fall des Falles auch eine Rechtschutzversicherung habe, und dann wären die Anwaltskosten selbstverständlich auch von der gegnerischen Versicherung übernommen worden. Dass ich diese Unfälle selber abgewickelt habe liegt daran, dass ich mich grundsätzlich für die Rechtsmaterie interessiere und auch ein artverwandtes Studium absolviert habe.
Wo soll jetzt hier der Unterschied zwischen der Abwicklung dieser beiden Versicherungsfälle (Überspannungsschaden - Verkehrsunfall) liegen?

Ich bewege mich übgrigens erstmals in einem derartigen Forum und hatte eigentlich mit mehr Reaktionen gerechnet.
Danke, dass du dir die Mühe gemacht hast zu antworten.

Winfried
Winfried
Unterversichert ;-)