von Winfried » 08.01.2012, 12:11
Hallo Martha,
danke für deine Meinung.
Das sich unser Verwalter für einerartige Leistung, die übrigens zum ersten Mal in 14 Jahren angefallen ist, extra vergüten lässt ist schon in Ordnung. Er bekommt für die Verwaltung eines 10-Familienhauses monatlich 170 €, da nehmen andere Verwaltungen in der Regel mehr als das 2-3-fache. Die Eigentümer haben auch überhaupt kein Problem damit ihn für diesen Fall extra zu vergüten. Wir sind uns alle arüber im klaren, dass er mit der Einholung von Angeboten, Terminen mit Sachverständigen und umfangreichen Ärger mit der Versicherung einen erheblichen Aufwand treiben musste.
Soweit du die Meinung vertritts, dass sich andere Versicherte auch selber kümmern müssen, so ist dies grundsätzlich sicherlich richtig. Aber wie sieht dass denn z. B. bei Verkehrsunfällen aus. Ich habe in über 30 Jahren 6 Verkehrsunfälle gehabt, 5 davon unverschuldet. Jeden Fall habe ich mit der gegnerischen Versicherung selber abgewickelt. In den 5 unverschuldeten habe ich jeweils 100 % meines Schadens inkl. Nutzungsausfall und Aufwandschädigung ersetzt bekommen. Natürlich hätte ich auch einen Anwalt in Anspruch nehmen können, zumal ich für den Fall des Falles auch eine Rechtschutzversicherung habe, und dann wären die Anwaltskosten selbstverständlich auch von der gegnerischen Versicherung übernommen worden. Dass ich diese Unfälle selber abgewickelt habe liegt daran, dass ich mich grundsätzlich für die Rechtsmaterie interessiere und auch ein artverwandtes Studium absolviert habe.
Wo soll jetzt hier der Unterschied zwischen der Abwicklung dieser beiden Versicherungsfälle (Überspannungsschaden - Verkehrsunfall) liegen?
Ich bewege mich übgrigens erstmals in einem derartigen Forum und hatte eigentlich mit mehr Reaktionen gerechnet.
Danke, dass du dir die Mühe gemacht hast zu antworten.
Winfried