Umgeknickt - zahlt da die Versicherung?


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Umgeknickt - zahlt da die Versicherung?

Beitragvon Adele » 08.03.2010, 12:00

Hallo,

Frage ich bin gestern umgeknickt und hab jetzt einige Schmerzen. Es war glatt gewesen. Zahlt hier meine private Unfallversicherung?
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Adele
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon Frank » 13.03.2010, 18:18

Hallo Adele,
solange du keine Folgeschäden davon getragen hast, wie Krankenhausaufenthalt, ärztliche Versorgung mit Krücken, etc. wird deine Versicherung nichts bezahlen. Lediglich dann wenn du oben genannte Hilfen oder Leistungen in Anspruch genommen hast kannst du auf die Leistungen der Unfallversicherung hoffen. Bei Schmerzen alleine wird die Versicherung nichts zahlen. Geh mal zum Arzt und lass dich untersuchen. Vielleicht finden die ja etwas, warum du Schmerzen hast. Falls du dann zu einer OP ins Krankenhaus musst, kannst du das Krankenhaustagegeld von deiner Versicherung in Anspruch nehmen. Bei weiteren Aufwendungen werden die Leistungen dann entsprechend deines Vertrages gezahlt.
Tipps vom Fachmann Euer Frank
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Frank
Gut Versichert ;-)
 

Beitragvon Andrea » 13.03.2010, 20:21

Genau, der Punkt ist der, dass man für eine Leistung aus der Unfallversicherung einen Folgeschaden behalten muss. Die Art der Leistung ist dann entsprechend der daraus resultierenden Invalidität zu berechnen.
Also das umknicken alleine ist Pech gehabt. Wenn du deshalb einen bleibenden Schaden behälst, was ich für dich nicht hoffen mag, dann kannst du das der Unfallversicherung melden, die dir dann mit monatlichen Zahlungen unter die Arme greift. Ich habe mich selber über die Leistungen der Versicherung gerade schlau gemacht und weiß es daher mit Sicherheit, dass dieses nicht ausreichen wird.
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Andrea
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon billy » 31.03.2010, 10:17

Da gebe ich Andrea recht, eine Unfallversicherung zahlt nur nach Invaliditätsgrad oder versicherte Zusatzleistungen wie Krankenhaustagegeld.usw.
billy
Moderat Versichert ;-)
 

 


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