von Frank » 13.03.2010, 18:18
Hallo Adele,
solange du keine Folgeschäden davon getragen hast, wie Krankenhausaufenthalt, ärztliche Versorgung mit Krücken, etc. wird deine Versicherung nichts bezahlen. Lediglich dann wenn du oben genannte Hilfen oder Leistungen in Anspruch genommen hast kannst du auf die Leistungen der Unfallversicherung hoffen. Bei Schmerzen alleine wird die Versicherung nichts zahlen. Geh mal zum Arzt und lass dich untersuchen. Vielleicht finden die ja etwas, warum du Schmerzen hast. Falls du dann zu einer OP ins Krankenhaus musst, kannst du das Krankenhaustagegeld von deiner Versicherung in Anspruch nehmen. Bei weiteren Aufwendungen werden die Leistungen dann entsprechend deines Vertrages gezahlt.
Tipps vom Fachmann Euer Frank