von Udo » 23.04.2010, 09:32
Hallo Anne,
nein. Hilft man jemanden beim Umzug, handelt es sich um eine reine Gefälligkeitshandlung. Und selbst für leicht fahrlässig verursachte Schäden, die dabei entstehen, kann kein Schadensersatz verlangt werden. Wer würde sonst noch freiwillig helfen?
LG Udo
Zuletzt geändert von Udo am 23.04.2010, 19:14, insgesamt 1-mal geändert.