Unfall auf Parkplatz - WGV zahlt nur teilweise


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Unfall auf Parkplatz - WGV zahlt nur teilweise

Beitragvon m00rhahn » 13.11.2011, 11:37

Hallo Leute,

ich will hier mal etwas die Geschäftspraxis der WGV offenlegen, so wie sie sich mir aktuell aufzeigt.

An meinem zu diesem Zeitpunkt noch keine 2 Jahre alten Auto ist auf einem Parkplatz bei der Suche nach einer Lücke ein Schaden an der Beifahrertüre entstanden.
Ein anderer Verkehrsteilnehmer parkte Rückwärts aus, während wir vorbeifuhren. Dieser Vorgang war noch nicht erkennbar, als meine Front begann, an ihrem Heck vorbeizufahren.

War auch alles kein Problem, wir haben uns gut verstanden, keine Verletzten und haben das ganze ohne Polizei abgewickelt.
Der Schaden wurde repariert, Kosten belaufen sich auf 3000€ und ca. 400€ Wertminderung und Nutzungsausfall (laut Gutachten).
Dies wollen wir natürlich von der Versicherung des anderen Unfallteilnehmers, der WGV, ersetzt bekommen, der Teilnehmer macht hierbei auch keine Probleme. Seine Vertrag sieht wohl eine Hochstufung je nach Teil- oder Vollschuld vor.

Nun haben wir ein Schreiben jener Versicherung bekommen, welches uns darauf hinweist, dass wir eine Teilschuld von 40% haben und deshalb nur einen Teil des Schaden ersetzt bekommen.
Soweit, so Standard.

Nun hat allerdings der andere Teilnehmer ein Schreiben bekommen (wir unterhalten uns ja auch), in welchem ihm mitgeteilt wird, dass er hochgestuft wird, als habe er die Vollschuld.

Bei einem Telefonat mit einem Sachbearbeiter der WGV wurde ich gebeten, dem anderen Teilnehmer doch bitte nicht mitzuteilen, dass wir nur einen Teil ersetzt bekommen.
Daraus schließe ich, dass dieser Umstand bei der Versicherung bekannt ist und so wohl auch öfters praktiziert wird.

Dieses Verhalten grenzt meines Erachtens nach an Betrug!

Unsere Diskussion mit der WGV wird wohl noch etwas weitergehen.
Aber ich möchte meine Erfahrungen mit dieser Versicherung natürlich kundtun.
Der erste Schritt ist mal dieser Beitarg id diesem Forum...

So weit mal das Frust-von-der-Seele-schreiben...

Habt ihr noch irgendwelche Tipps, Erfahrungen oder Anregungen, die mir den Vorgang erleichtern können?

Danke und Gruß
M00rhahn
m00rhahn
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon Päule » 14.11.2011, 23:42

Hi Moorhahn,

ich würde an deiner Stelle die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben. Dann kann die gegnerische Versicherung auch noch den Rechtsanwalt bezahlen. Egal auf welcher Höhe es für dich erkennbar war oder auch nicht, dass da jemand aus der Parklücke fahren wollte. Du hast doch Vorfahrt und derjenige, der rückwärts aus der Parklücke fahren möchte, muss auf den Verkehr achten. Das war aber nach deiner Schilderung nicht der Fall. Für mich ist das eine eindeutige Schuld des Unfallgegners und da kann die Versicherung zwar versuchen, dich zu verar....., aber du musst es dir nicht gefallen lassen. Im übrigen finde ich das Verhalten der Versicherung auch sehr befremdlich. Sie können dir doch nicht untersagen, dich mit dem Unfallgegner über die Regulierung des Schadens auszutauschen. Das geht ja mal gar nicht.

Gruß

Päule
Päule
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon WGV » 18.11.2011, 12:42

Hallo M00rhahn,

wir möchten gerne die Gelegenheit nutzen, hierzu Stellung zu nehmen.

Jeder Regulierung liegt ein für uns üblicher Prozessablauf zu Grunde. So erfolgt in jeden Fall die Prüfung der Sach- und Rechtslage. Auch in Ihrem Fall wurde die Haftungsquote erst nach einer eingehenden Prüfung juristisch beurteilt.

Auf Parkplätzen gilt nur bedingt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Dies bedeutet, dass es auf einem Parkplatz keine Vorfahrtsregelung gibt. Wer auf einem Parkplatz fährt, muss auch mit ausparkenden Fahrzeugen rechnen und sich deshalb entsprechend vorsichtig verhalten (§1 StVO). Sowohl der rückwärts Fahrende, wie auch der auf der Fahrspur befindliche Verkehrsteilnehmer müssen gleichermaßen aufeinander Rücksicht nehmen.

Als Versicherung sehen wir uns als direkten Ansprechpartner, sowohl für unseren Versicherungsnehmer, dessen Interessen wir vertreten, als auch für den Geschädigten. Transparenz allen Parteien gegenüber ist für uns dabei sehr wichtig. Unsere Versicherungsnehmer werden selbstverständlich darüber informiert, wenn der Sachverhalt juristisch anders zu beurteilen ist, als zunächst angenommen wurde.

Uns verwundert der Eindruck unseres Versicherungsnehmers und Unfallbeteiligten, dass dieser eine Hochstufung vermeintlich entsprechend einer „Vollschuld“ zu erwarten hat. Denn bei der wgv wird eine Hochstufung STETS unabhängig von Haftungsquote und Aufwand vorgenommen. Sie richtet sich ausschließlich nach den Tarifbestimmungen (Rückstufungstabelle im Schadensfall) die für den jeweiligen Versicherungsnehmer gelten.

Gerne erläutert Ihnen unser Sachbearbeiter unseres Hauses die Details Ihres Regulierungsfalles.

Beste Grüße
#thorsten vom wgv Social Media Team
WGV
Unterversichert ;-)
 

Beitragvon mecomostar » 03.02.2012, 13:24

Hallo und liebe Gruße,

als ich auf ihr Beitrag im Internet gestoßen habe, habe ich mich spontan im Forum angemeldet um mit ihnen in Kontakt zu treten. Ihr Fall entspricht zu 90% dem was mit mir jetz passiert. Einzige unterschied: bei mir sind es 33% und mich hats in hintere Tür getroffen (Beifahrerseite). Ich könnte genauso wenig tun wie sie um Unfall zu vermeiden (vielleicht im Luft auflösen in diesem Moment :?: ) und trotz Zeugenausagen wollen die mir auch Teilschuld in Schuh schieben! Jetzt ist alles sein weg eingegangen und hoffe das sie auch zum Anwalt gegangen sind. Wurde mich freuen mit ihnen in Kontakt zu treten weil ich bin die Meinung das da hinter ein System steckt! Bitte um weitere Infos was mit ihnen passiert ist. Mfg mecomostar
mecomostar
Unterversichert ;-)
 

Beitragvon Willy » 03.02.2012, 23:24

Ich muss schon sagen, wie auch immer das Ergebnis aussehen mag und auch wenn es einem Versicherungsnehmer nicht gefällt. Auf jeden Fall finde ich es wirklich super, dass die WGV hier auf einen Eintrag reagiert und noch einmal ausführlich die Gründe darlegt, die zur Entscheidung des Versicherers geführt haben. Es wäre schön, wenn dieses Beispiel Schule machen würde. Dass auf Parkplätzen keine Vorfahrtsregeln gelten, möchte ich allerdings bestreiten. Grundsätzlich gilt z. B. beim Verkehr auf einem Parkplatz die Regel Rechts vor Links. Inwiefern diese nun auch beim Ausparken anzuwenden ist, kann ich allerdings nicht beurteilen und halte das auch für eine zweifelhafte Frage. Wenn beim Vorbeifahren noch nicht erkennbar ist, dass jemand rückwärts aus einer Parklücke fahren möchte und dieser dann ganz plötzlich zurücksetzt und ein vorbeifahrendes Auto beschädigt, dann kann dem Geschädigten nicht einfach unterstellt werden, er hätte nicht die notwendige Sorgfalt auf einem Parkplatz walten lassen. Vielleicht sollte da doch eine gerichtliche Klärung herbeigeführt werden. Die Geschichte mit der Voll- und Teil-Zurückstufung kommt mir allerdings auch seltsam vor. So etwas habe ich noch nie gehört. Wenn eine Versicherung einen Schaden übernimmt, stuft sie zurück. Da hat sicher jemand etwas falsch verstanden. Aber, wie gesagt, mich stört die Auffassung von der Vorfahrtsregel auf dem Parkplatz.

Gruß

Willy
Willy
Moderat Versichert ;-)
 

 


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