Unfall mit nicht auf mich angemeldeten Auto


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Unfall mit nicht auf mich angemeldeten Auto

Beitragvon Micha » 06.08.2010, 12:39

Hallo ich bin Micha



und habe ich folgendes Problem:
Habe mir Am 14.06 ein Gebrauchtes Fahrzeug gekauft.
Weil ein Kurzkennzeichen teuer ist gestattete mir der Verkäufer mit dem Fahrzeug bis nach Hause zu fahren (ca. 450km).
Wir hielten formlos fest, dass ich das Fahrzeug am 15.06 auf meinen Namen ummelde.
Ich ließ mir die "Doppelkarte" vom Versicherer ausstellen (Zettel mit der Versicherungsbestätigung für die Zulassungsbehörde) und stand am 16.06 früh in der Zulassung, da ich es am 15. nicht mehr geschafft hatte.

Bis dahin ist alles okay.

Am Schalter bemerkte die Angestellte, dass ich keinen Aktuellen Teil II habe sondern nur den alten, ungültigen und entwerteten Teil II.

Sie sagte ich soll mich mit dem Verkäufer auseinandersetzen, damit dieser eine Eidesstattliche Erklärung abgibt über den Verbleib der aktuellen Zulassungsbestätigung Teil II.

Das tat ich und rief ihn sofort an, dass wir nicht bemerkt haben, dass dieser Fehlt.

Er ist zwar der Meinung gewesen, mir diesen gegeben zu haben aber er setzte sich mit der Zulassung auseinander. Er Teilte mir mit, dass er meinen Personalausweis für die Zulassung braucht(kopiert und gemailt) und dass das Ausstellen von dem Teil II 50Euro kostet.

Gestern Abend 19:30 auf der Autobahn im Regen bei angepasster Geschwindigkeit auf der Rechten Spur, eine lange, leichte Rechtskurve -> bergab mit ca. 110km/h ist bei dem Fahrzeug das Heck nach links ausgebrochen.

Somit rammte ich eine Frau, welche mich auf der 2. Spur überholen wollte.

Anschließend rammte ich noch die Mittelleitplanke erneut die Frau in dem anderen Fahrzeug und schlussendlich die Leitplanke vom Seitenstreifen.

Die Frau hatte glücklicherweise nur leichte Prellungen.

Sagte auch der Polizei gegenüber (leider nur mündlich), dass sie keine Anzeige erstatten möchte. Ich hoffe sehr, dass es so bleibt.

Habe mich schon durch div. Foren gelesen, dass der im Fahrzeugschein eingetragene Halter (Frau des Verkäufers mir gerade beim Lesen der Zulassung Teil I aufgefallen ._.) -> Womit sich jetzt für mich die Frage stellt, ob dieser überhaupt hätte entscheiden dürfen ob ich das Fahrzeug fahren darf, auch wenn die Familie türkischer Abstammung ist und dort Frauen teils "andere Rechte" innerhalb der Familie haben und dessen Haftpflichtversicherung die entstandenen Schäden reguliert.

Als nächstes würde ich den Verkäufer anrufen...jedoch möchte ich erst meinen Anwalt kontaktieren ob dieser evtl. eine Ahnung hat was in diesem Fall Zutun wäre. Jedoch erreiche ich diesen seit dem Unfall bis jetzt nicht.

Mir ist selber auch klar, dass ich den Halter/Verkäufer umgehend in Kenntnis setzen muss.

Hoffe wirklich, dass ich hier ein wenig Hilfe finde.

Gruß

Micha
Micha
Unterversichert ;-)
 


 


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