mein Bekannter hat mir folgenden Fall geschildert, und ich möchte wirklich mal wissen, wie das denn jetzt ausgehen kann:
Herr M. fährt auf dem Parkplatz rückwärts aus einer Parklücke und stößt dabei mit Herrn S.´s Fahrzeug zusammen, der hinter ihm geparkt hat. Herr S., der sich gerade bereit machen wollte ebenfalls los zu fahren und Herr M. verständigen die Polizei. Als die Polizei eintrifft, den Unfall aufgenommen hat, stellen Sie fest, dass Herr S. Alkohol konsumiert haben muss. Der im Anschluss daran durchgeführte Bluttest ergab mehr als 1 Promille.
Eigentlich war die Sache ja ganz klar: Herr M. ist der Verursacher des Unfalls und seine Versicherung müsste den Schaden regulieren. Da Herr S. aber unter Alkoholeinfluss stand und das Fahrzeug dennoch fahren wollte, kann die Versicherung die Zahlung an ihn verweigern?
Ich freue mich über eine interessante Diskussion
