von AXA » 20.01.2011, 13:54
meine lieben Forum-Leser,
bitte beachtet, dass nur ganz wenige Unfallversicherer einen Versicherungsschutz für Fallschirmspringer anbieten.
Diese Verträge werden über einen besonderen Tarif (Luftpool) abgeschlossen.
Bei den meisten Versicherungsunternehmen, wie auch bei der Interrisk ist das Fallschirmspringen ausgeschlossen:
Vertragsbedingungen der Interrisk:
§ 6 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?
1.3 Unfälle im Bereich der Luft- und Raumfahrt:
a) als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer),
soweit er nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis
benötigt,
b) als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges,
c) bei mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübender
beruflicher Tätigkeit (z. B. für Luftaufnahmen oder
Verkehrsüberwachung),
d) bei Benutzung von Raumfahrzeugen.
Ein Fallschirmspringer ist ein Luftsportgeräteführer.
Viele Grüße!
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