Unfallversicherung für Fallschirmspringer


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Unfallversicherung für Fallschirmspringer

Beitragvon Sanne » 01.09.2010, 02:08

Hallo Zusammen,
ich habe vor kurzem einen Fallschirmsprung (Tandem natürlich) gewagt. Mir hat das total gefallen und jetzt habe ich mich zu einem Einstiegskurs angemeldet, wo man mal reinschnuppern kann und anschließend im Gesamtkurs das Springen erlernen kann. Ich habe eine Unfallversicherung bei der Interrisk. Muss man für solche Sportarten einen extra Unfallversicherung abschließen?
Sanne
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Marion » 01.09.2010, 02:37

Hallo Sanne,
wie es genau bei deinem Tarif bei der Interrisk geregelt ist kann ich dir leider nicht sagen, aber ich weiß dass die meisten Anbieter von Unfallversicherungen den Versicherungsschutz für gefährliche Sportarten ausschließen. Am besten du fragst mal direkt nach. Wenn er nicht enthalten ist würde ich dir schon empfehlen eine Sport-Versicherung abzuschließen.
LG Marion
Marion
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon AXA » 20.01.2011, 10:34

Marion hat geschrieben:Hallo Sanne,
Wenn er nicht enthalten ist würde ich dir schon empfehlen eine Sport-Versicherung abzuschließen.
LG Marion


ups.. was ist denn eine Sportversicherung ?

Unfallversicherungen für Fallschirmspringer kenne ich nur von der Allianz und von der AXA.

Viele Grüße!
http://www.hausfrauenseite.de/kinder/kasperletheater.html
AXA
Gut Versichert ;-)
 

Beitragvon swing kid » 20.01.2011, 11:57

Muss man für solche Sportarten einen extra Unfallversicherung abschließen?

Nein. Nur melden sollten Sie es der Interrisk...
Da sich der Fußgänger nicht entscheiden konnte, nach welcher Seite er rennen sollte, fuhr ich obendrüber.
swing kid
Überversichert ;-)
 

Beitragvon AXA » 20.01.2011, 13:54

meine lieben Forum-Leser,

bitte beachtet, dass nur ganz wenige Unfallversicherer einen Versicherungsschutz für Fallschirmspringer anbieten.
Diese Verträge werden über einen besonderen Tarif (Luftpool) abgeschlossen.

Bei den meisten Versicherungsunternehmen, wie auch bei der Interrisk ist das Fallschirmspringen ausgeschlossen:

Vertragsbedingungen der Interrisk:

§ 6 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?

1.3 Unfälle im Bereich der Luft- und Raumfahrt:
a) als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer),
soweit er nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis
benötigt,
b) als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges,
c) bei mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübender
beruflicher Tätigkeit (z. B. für Luftaufnahmen oder
Verkehrsüberwachung),
d) bei Benutzung von Raumfahrzeugen.

Ein Fallschirmspringer ist ein Luftsportgeräteführer.

Viele Grüße!
http://www.hausfrauenseite.de/kinder/kasperletheater.html
AXA
Gut Versichert ;-)
 

Beitragvon swing kid » 20.01.2011, 14:12

soweit er nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis
benötigt

Die brauche ich aber als "Beispringer" nicht...

Gruß,Alex
Da sich der Fußgänger nicht entscheiden konnte, nach welcher Seite er rennen sollte, fuhr ich obendrüber.
swing kid
Überversichert ;-)
 

Beitragvon AXA » 20.01.2011, 14:40

na ja man kann es auch darauf ankommen lassen und danach die Gerichte
beschäftigen!
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Gut Versichert ;-)
 

Beitragvon swing kid » 20.01.2011, 15:26

Da es das Ganze auch in Schriftform als Bestätigung seitens der Interrisk gibt, braucht es denke ich kein Gericht das sich damit befasst.
Da sich der Fußgänger nicht entscheiden konnte, nach welcher Seite er rennen sollte, fuhr ich obendrüber.
swing kid
Überversichert ;-)
 

Beitragvon swing kid » 21.01.2011, 15:07

2. Nicht versichert sind Unfälle:
2.1 als Führer von Luftfahrzeugen oder Luftsportgeräten, soweit nach
deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt wird;

Gefunden in: BoxPlus Extra, Bedingungen für die Unfallversicherung, Stand 05/09

Mit nachdenklichen Grüssen,Alex
Da sich der Fußgänger nicht entscheiden konnte, nach welcher Seite er rennen sollte, fuhr ich obendrüber.
swing kid
Überversichert ;-)
 

Beitragvon AXA » 22.01.2011, 12:29

Hallo swing kid,

für den Luftpool (Piloten, Fallschirmspringer, usw) haben wir einen gesonderten Tarif.
In BoxPlus ist hierfür kein Versicherungsschutz möglich.

Dies ist schon auf Grund der Tatsache erforderlich, da wir Spezialversicherer für die Bundeswehr sind und im
Auftrag des Deutschen Bundeswehr Verbandes - Vorträge in Kasernen halten.

freundliche Grüße!
http://www.hausfrauenseite.de/kinder/kasperletheater.html
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Beitragvon swing kid » 22.01.2011, 12:35

Hat sich das Aufstehen ja wieder gelohnt :wink: !
Freundliche Grüße zurück!!
Da sich der Fußgänger nicht entscheiden konnte, nach welcher Seite er rennen sollte, fuhr ich obendrüber.
swing kid
Überversichert ;-)
 

Beitragvon Rolf » 15.04.2011, 12:03

Wenn man vorhat, langfristig Fallschirm zu springen sollte man in jedem Fall in Betracht ziehen eine private Unfallversicherung abzuschließen. Es ist zwar kein MUSS aber es wäre bei diesem Lebensrisiko in jedem Fall Wert eine Versicherung dieser Art abzuschließen.
Rolf
Unterversichert ;-)