Ich habe seit vielen Jahren eine Unfallversicherung, die ich nun erstmals brauchte. Ich habe in meinem Garten einen neuen Schuppen aufgestellt, dabei ist mir ein kleiner Unfall passiert und ich habe mir den Unterarm gebrochen. Meine Versicherung verweigert nun die Leistung, mit der Begründung es sei kein Unfall im Sinne der AGB´s, dort würde stehen das sie bei solchen Sachen wo Gefahren vorhersehbar sind nicht haften.
Kann das wirklich angehen oder möchte sich meine Versicherung nur vor der Zahlung drücken. Und lohnt es sich gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen?
Danke
