Unterschied zwischen BU und EUV – und was ist besser?


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Unterschied zwischen BU und EUV – und was ist besser?

Beitragvon Andrea » 18.06.2010, 11:06

Hallo.
Ich würde gerne einmal wissen, worin eigentlich der Unterschied zwischen einer BU und einer EUV ist. In groben Dingen ist mir das ja bekannt, aber wie schaut es im Detail aus, wann ist jemand Berufsunfähig und wann Erwerbsunfähig und welche der Beiden Versicherungen macht mehr Sinn?
Vielen Dank für die Antwort
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Andrea
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Melli » 18.06.2010, 11:07

Hallo
Wie die beiden Versicherungsbergriffe, BU = Berufsunfähigkeit und EU = Erwerbsunfähigkeit, es schon sagen, haftet die eine bei der Berufsunfähigkeit, die andere nur im Falle der Erwerbsunfähigkeit. Eine BU liegt vor, wenn die versicherte Person seinen, in der Versicherung angegeben Beruf, nicht mehr ausüben kann, aber es dennoch möglich ist, in einem anderen Beruf noch für seinen Lebensunterhalt aufzukommen. Bei einer EU handelt es sich um eine vollkommene Erwerbsunfähigkeit, das heißt das die Versicherte Person außer Stande ist, irgendeine berufliche Tätigkeit auszuüben.
Bei beiden muss die Ursache für die Unfähigkeit infolge einer Erkrankung oder eines Unfalles liegen.
Optimal wäre eine Kombination aus beiden, also aus einer BU und ergänzend einer EU. Wird nur eine Versicherung gewünscht, so ist sicherlich die BU empfehlenswerter.
Lieben Gruß Melli :D
Melli
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Willy » 22.06.2011, 21:23

Hallo Andrea,

eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat man ja eigentlich auch schon mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Früher gab es da auch eine Rente bei Berufsunfähigkeit. Die wurde allerdings durch die Rentenreformen abgeschafft. Deshalb ist es vor allem wichtig, zusätzlich eine BU abzuschließen, denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt im Fall der Berufsunfähigkeit gar nichts mehr, wenn sie noch auf irgendeinen anderen Beruf verweisen kann. Eine Ausnahme gibt es nur bei älteren Arbeitnehmern, die noch unter einem gewissen Vertrauensschutz stehen. Aber auch bei der Erwerbsunfähigkeit in einem jungen Lebensalter gibt es von der Rentenversicherung nicht mehr viel Rente. Deshalb ist es natürlich auch nicht schlecht, wenn man zusätzlich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat.

BG

Willy
Willy
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Phantom » 23.06.2011, 09:23

Hallo Leute,

was schreibt Ihr hier für einen Unsinn!

Wann liegt Berufsunfähigkeit im Sinne einer BU-Versicherung vor:

Die versicherte Person ist berufsunfähig, wenn sie zu mindestens 50 % außer Stande ist,
- infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls,
was ärztlich nachzuweisen ist,
- ihren zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalls ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war auszuüben
- und dieser Zustand voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen andauert.

Übt die versicherte Person jedoch eine andere Tätigkeit aus, zu der sie auf Grund Ihrer Ausbildung und Fähigkeit in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, liegt keine Berufsunfähigkeit vor.

.................

Eine Erwerbsunfähigkeitsrente zahlt nur dann, wenn die versicherte Person überhaupt nicht mehr in der Lage ist einer Tätigkeit nachzugehen. Solch ein Versicherungsschutz ist unsinnig und daher bieten viele Versicherungsunternehmen dies nicht mehr an.

Bitte aber noch beachten, wenn es sich um Beamte handelt, genügt keine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Dann muss eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.

Phantom
Phantom
Gut Versichert ;-)
 

 


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