Hallo
Wie die beiden Versicherungsbergriffe, BU = Berufsunfähigkeit und EU = Erwerbsunfähigkeit, es schon sagen, haftet die eine bei der Berufsunfähigkeit, die andere nur im Falle der Erwerbsunfähigkeit. Eine BU liegt vor, wenn die versicherte Person seinen, in der Versicherung angegeben Beruf, nicht mehr ausüben kann, aber es dennoch möglich ist, in einem anderen Beruf noch für seinen Lebensunterhalt aufzukommen. Bei einer EU handelt es sich um eine vollkommene Erwerbsunfähigkeit, das heißt das die Versicherte Person außer Stande ist, irgendeine berufliche Tätigkeit auszuüben.
Bei beiden muss die Ursache für die Unfähigkeit infolge einer Erkrankung oder eines Unfalles liegen.
Optimal wäre eine Kombination aus beiden, also aus einer BU und ergänzend einer EU. Wird nur eine Versicherung gewünscht, so ist sicherlich die BU empfehlenswerter.
Lieben Gruß Melli