von Jabberwocky » 20.07.2010, 22:17
Ich kann nur emfpehlen zu verlgeichen. Rechtsschutzversicherer gibt es inzwischen sehr sehr viele. Für Ihren genannten Fall ist es ohnehin schon zu spät. Hier hätte die Versicherung zum Zeitpunkt des Blitzes schon bestehen müssen. Es genügt nicht, wenn diese erst besteht wenn das Schreiben von der Bußgeldstelle eintrifft. Auch ist zu prüfen ob der sogenannte "Ordnungswidrigkeitsrechtschutz" eingeschlossen ist. Wartezeiten gibt es beim Verkehrsrechtsschutz jedoch nicht immer.
Auch wichtig ist, dass dies mit dem Versicherer abgestimmt werden muss. Sollte es also bis vor Gericht gehen ist der Ausgang entscheident. Sollten Sie hier nicht recht erhalten und das Bußgeld oder Fahrverbot nach Ansicht des Richters gerechtfertigt sein, wird auch die RS-Versicherung zu einem großen Prozentsatz keine Leistung übernehmen.
Sollten Sie hier nicht freigesprochen werden, wird dies ohnehin westlich teuerer.
TiPP: Warten Sie erstmal ab, was auf Sie zukommt, bevor Sie große Schritte einleiten. Aber in Zukunft: Verkehrsrechtsschutz ist für einen Autofahrer schon fast pflicht!!
Schöne Grüße
(Hierbei handelt es sich um keine Rechtsberatung, sondern um private Tipps)
Versichern und Vorsorgen sind meine Leidenschaft, deshalb bin ich hier!! Ohne Gewinnerzielungsabsicht. Alle Infos sind privat und unverbindlich - Dennoch freue ich mich auf persönliche Anfragen - Ich helfe gerne!