von Udo » 05.05.2010, 16:05
Hallo Anne,
grundsätzlich sollte man jede Änderung melden. Die Haftpflicht geht in der Regel bis zur nächsten Beitragszahlung automatisch auf den Ehegatten oder Lebenspartner über. Wird der Beitrag weiter gezahlt, geht sie ganz auf den Partner über. Bei Nichtzahlung erlischt der Vertrag zur Fälligkeit.
LG Udo