Warum übernimmt die Haftpflicht Versicherung nicht den Schaden an einem Mietwagen. Ein Kollege hatte letztens an einem Mietwagen einen kleinen Kratzer ( eigentlich nicht der Rede wert ) verursacht. Jetzt sagte die Versicherung, dass dieses aber laut den AGB´s ausgeschlossen sei, dass die Schäden die an einer gemieteten Sache - ganz allgemein gesagt - übernommen werden. Muss mein Kollege jetzt für diesen Schaden alleine aufkommen? Oder kann er gegen die Aussage der Versicherung Widerspruch einlegen?
Ich danke Euch
