von Frank » 19.03.2010, 19:38
Hallo Ulli,
Soweit ich darüber informiert bin beinhaltet die von dir bereits angesprochenen Witwenrente zusätzlich zu den monatlichen Zahlungen auch die Krankenversicherung.
Wenn dein Vater die Wartezeit durchlaufen hat, dann kann deine Mutter mit Zahlungen rechnen. Allerdings werden muss man die Rente erst beantragen und dieses kann sicherlich zumindest einen Monat dauern. Aber solange kann der Versicherungsschutz durch die zuvor bestehende Krankenversicherung erst einmal aufrecht erhalten bleiben. Nachdem die Witwenrente dann ja genehmigt worden ist, ist die Krankenkasse ja auch wieder die gleiche, wie sie zuvor war.
Falls du noch weitere Fragen hast, dann frag noch einmal nach.
Tipps vom Fachmann Euer Frank