von Udo » 02.05.2010, 16:21
Hallo Christiane,
doppelt vorhandene Haftpflicht-, Hausrat- oder Rechtschutzverträge kann man kündigen. Achten Sie darauf, beim verbleibenden Vertrag die Deckungssumme anzupassen. Doppelte Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sollten dagegen nicht gekündigt werden. Besonders aufzupassen ist bei dem Bezugsrecht der Lebensversicherung. Prüfen Sie, ob die bei Vertragsabschluss bestimmte Person im Todesfall das Geld immer noch ausgezahlt bekommen soll. Es kann sonst passieren, dass nicht der zukünftige Partner, sondern der Ex Mann die Versicherungsleistungen erhält. Auch bei der Altersvorsorge ändert sich einiges. Gehörte z. B. einer der beiden frisch Vermählten nicht zum Kreis der Riester-Renten-Förderberechtigen, besteht nach der Hochzeit die Möglichkeit, einen Hucke-Pack-Vertrag ab zuschließen.
LG Udo