welche Kosten übernimmt die Private Rechtsschutzversicherung eigentlich in einem Verfahren? Ich war bisher immer davon ausgegangen, dass sie nur die Anwaltskosten und mögliche anfallende Gerichtskosten bezahlt für den Fall, dass ich einen Rechtsstreit verliere. Aber trägt die Versicherung dann auch die Anwaltskosten der gegnerischen Partei? Und dann erzählte mir neulich jemand, dass auch bestimmte Geldstrafen oder Bußgelder im Rahmen des Gerichtsverfahrens von der Privatrechtsschutz-Versicherung getragen würden. Ist das tatsächlich so? Ehrlich gesagt kann ich mir das gar nicht vorstellen.
Gruß
Neuling
