Versicherungsleistungen der Privatrechtsschutzversicherung


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Versicherungsleistungen der Privatrechtsschutzversicherung

Beitragvon Neuling » 24.10.2011, 13:50

Hi zusammen,

welche Kosten übernimmt die Private Rechtsschutzversicherung eigentlich in einem Verfahren? Ich war bisher immer davon ausgegangen, dass sie nur die Anwaltskosten und mögliche anfallende Gerichtskosten bezahlt für den Fall, dass ich einen Rechtsstreit verliere. Aber trägt die Versicherung dann auch die Anwaltskosten der gegnerischen Partei? Und dann erzählte mir neulich jemand, dass auch bestimmte Geldstrafen oder Bußgelder im Rahmen des Gerichtsverfahrens von der Privatrechtsschutz-Versicherung getragen würden. Ist das tatsächlich so? Ehrlich gesagt kann ich mir das gar nicht vorstellen.

Gruß

Neuling
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Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Tippsscout » 14.01.2012, 19:14

Hallo,

Grundsätzlich kommt es erstmal darauf an, ob ein Verfahren gewonnen, verloren oder sich geeinigt wird. Dem entsprechend sind auch die Kostenverteilungen. Grob gesagt, wer verliert zahlt. Dazu gehören natürlich auch die gegnerischen Anwaltskosten. Bußgelder sind außen vor. Übernommen werden aber eventuelle Gutachten oder ein Steitfall, ob das Bußgeld berechtigt ist.

Gruß
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