Versicherungsneubauwert um das doppelte zu hoch


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Versicherungsneubauwert um das doppelte zu hoch

Beitragvon Capeh » 13.06.2010, 11:22

Hallo,

nach Umbau unseres 1 Familienhauses zu einem Mehrfamilienhaus haben wir 2002 unsere Gebäudeversicherung bei der Versicherung, d. h. bei der zuständigen Agentur, nach ca. 10 jähriger Versicherungszugehörigkeit entsprechend anpassen lassen, hierfür hatten wir alle Unterlagen dem Architekten mit sämtlichen Umbaukosten zur Verfügung gestellt, auch den aktuellen Gesamtwert von ca. 1.000.060,00 DM.

Nach einem Schadensfall, der von der Versicherung auch nicht übernommen wurde, haben wir bei einer Überprüfung der Versicherung festgestellt, dass der Neubauwert/1914 um mehr als das doppelte zu hoch angesetzt wurde.

Das heißt, dass unser heutiger Neubauwert ca. 600.000,00 Euro beträgt, von der Versicherung wurde jedoch ca. 1.500.000,00 Euro (Wert 1914 / 100.500,00 Mark, Multiplikator 2010 = 15,2) angesetzt. Somit ist der Versicherungsbeitrag auch um mehr als das doppelte zu hoch.

Eine Rückzahlung der zuviel bezahlten Beiträge lehnt die Versicherung ab.
Wir jedoch denken, dass es sich hierbei um einen Rechen-, bzw. einen Kalkulationsfehler handelt und glauben, dass eine Rückzahlung ein ganz normaler, geschäftlicher Vorgang sein sollte.

Wer kann uns in dieser Angelegenheit helfen?

Schon im voraus bedanke ich mich für Eure/Ihre Aufmerksamkeit.


Mit freundlichen Grüßen
Capeh
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon Jabberwocky » 21.07.2010, 11:14

Guten Tag!

Ich sehe hier durchaus Chancen, dass die zuviel gezahlten Beiträge zurückerstattet werden. So wie es den Anschein hat, hat der damalige Abschlussvermittler hier einen enromen Rechenfehler bzw. Fehler in der Antragsaufnahme gemacht.

Sollte hier die Versicherung nicht auf eine faire Lösung eingehen, würde ich mir Rat beim Fachanwalt für Versicherungsrecht holen. Leider ist es so, dass zum damaligen Abschluss noch die alten VVG-Regelungen bestanden haben, wodurch es etwas schwieriger sein dürfte als zum jetzigen Zeitpunkt.

Dennoch möchte ich anmerken, dass JEDER Verischerungsschein umgehend vom Kunden zu prüfen ist. Schließlich besteht auch eine 2-Wöchige Frist, den Vertrag zu beenden (nach Eingang der Bedingungen und des Scheines). Bei einer solchen Prüfung sollte eigentlich schnell auffallen, dass hier die Summe mit 1,5 Mio EUR nicht stimmen kann. Aber auch die Beitragshöhe sollte hier zu denken geben...

Schöne Grüße
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