folgendes Problem kann ich leider nicht ohne Hilfe lösen:
Ausgangssituation:
Schadenart: LWS
beschädigtes Gebäude: Wohn- und Geschäftshaus
Versicherte Position: gebündelte-Inhaltsversicherung
Es gilt unter anderem den Versicherungswert zu bestimmen.
Das Gebäude diente ehemals als Büro und steht voll mit Tischen, Stühlen, Computern, Schränken, Leuchten etc. Unmittelbar vor Schadeneintritt wurde es nur teilweise als Büro benutzt.
Teilweise stammen die Sachen aus den 70er Jahren.
Fragen:
1. Setze ich den jeweiligen Neuwert an?
2. Wie verfahre ich mit Einrichtungsgegenstände, die bereits eine Entwertung >60,0% haben, setze ich für diese Gegenstände nur den Zeitwert an?
3. Wie kann eine Entwertung von Einrichtungsgegenständen nachvollziehbar berechnet werden?
4. Werden die Gegenstände aus dem UG auch mit berechnet?
Vielen Dank für weiterführende Informationen,
Gruß
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Wolkendrucker
