Versorgungsausgleich auch für Zusatzrente?


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Versorgungsausgleich auch für Zusatzrente?

Beitragvon Neuling » 04.10.2011, 22:26

Hallo zusammen,

im Rahmen einer Ehescheidung wird ja auch ein Versorgungsausgleich zwischen den Rentenversicherungskonten der Eheleute durchgeführt. Dabei wird ein Teil der höheren Rentenansprüche eines Ehepartners dem Konto des anderen Ehepartners zugeschrieben. Das mag ja auch völlig in Ordnung sein, weil oft ein Ehepartner den anderen in seinen Bemühungen unterstützt hat, sein Einkommen zu verbessern und damit seine Beiträge zur Rentenversicherung zu erhöhen. Aber wie verhält es sich denn mit einer freiwilligen Renten-Zusatzversicherung, z. B. Riester-Vertrag? Auch die Anwartschaften dazu werden ja während der Ehe erhoben und begünstigen nur einen Partner, während der andere die Belastung der Beitragszahlungen mit trägt. Wird zwischen solchen privaten Zusatzversicherungen auch ein Ausgleich durchgeführt?

BG

Neuling
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Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Sabine75 » 08.10.2011, 23:35

Hallo Neuling,

einen Versorgungsausgleich für private Rentenversicherungen, z. B. eine Riester- oder Rüruprente, gibt es direkt nicht, jedenfalls nicht in der Form, wie es bei der gesetzlichen Rente stattfindet. Aber natürlich wird das während der Ehe angesparte Vermögen auch im Scheidungsverfahren betrachtet. Und zu diesem Vermögen gehören auch kapitalbildende Versicherungen wie Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen. Da gibt es zwar keinen Versorgungsausgleich, aber auf eine gewisse Art wird dieses angesparte Vermögen auch gegenübergestellt und unter Umständen aufgeteilt. Haben z. B. beide Ehepartner eine Zusatz-Rentenversicherung, dann gleicht sich das vermutlich aus. Ist aber nur ein Partner berufstätig und hat als einziger die Zusatzversicherung, dann muss der andere Partner einen finanziellen Ausgleich erhalten.

Lieben Gruß

Sabine
Sabine75
Moderat Versichert ;-)
 

 


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