im Rahmen einer Ehescheidung wird ja auch ein Versorgungsausgleich zwischen den Rentenversicherungskonten der Eheleute durchgeführt. Dabei wird ein Teil der höheren Rentenansprüche eines Ehepartners dem Konto des anderen Ehepartners zugeschrieben. Das mag ja auch völlig in Ordnung sein, weil oft ein Ehepartner den anderen in seinen Bemühungen unterstützt hat, sein Einkommen zu verbessern und damit seine Beiträge zur Rentenversicherung zu erhöhen. Aber wie verhält es sich denn mit einer freiwilligen Renten-Zusatzversicherung, z. B. Riester-Vertrag? Auch die Anwartschaften dazu werden ja während der Ehe erhoben und begünstigen nur einen Partner, während der andere die Belastung der Beitragszahlungen mit trägt. Wird zwischen solchen privaten Zusatzversicherungen auch ein Ausgleich durchgeführt?
BG
Neuling
